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Sie möchten auf das Erbe verzichten?

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Alles zum Thema Erbverzicht.

Entscheidet sich ein Erbberechtigter zum Erbverzicht, ist es in der Schweiz üblich, einen Erbverzichtsvertrag noch zu Lebzeiten des Erblassers aufzusetzen. Nach dem Tod des Erblassers handelt es sich um eine Erbausschlagung.

Alle wichtigen Infos zum Thema Erbverzicht haben wir hier für Sie zusammengestellt. Es ist immer die sichere Wahl, einen Anwalt für Erbrecht mit dieser Sache zu berauen. Es gibt einfach zu viele Dinge, die schieflaufen können.

Auf einen Blick:

  • Möchte jemand sein Erbe nicht antreten, hat er zwei Möglichkeiten. Er kann das Erbe ausschlagen (im Erbfall) oder auf das Erbe verzichten (zu Lebzeiten).
  • Handelt es sich um einen Erbverzicht, wird der Erbe nach dem Tod des Erblassers nicht berücksichtigt.
  • Verzichtet jemand auf sein Erbe, tut er das zeitgleich auch für seine Nachkommen. Soll das anders sein, bedarf es einer Erklärung.
  • In der Regel  verzichten Kinder zugunsten ihrer Eltern auf das Erbe. Es geht dann um die Absicherung des Partners im Todesfall.
  • Ein Anwalt kann darüber aufklären, ob der Verzicht auf das Erbe steuerrechtliche Folgen hat.

Erbverzicht und Erbauskauf im Vergleich

Im Falle des Erbverzichts erhält ein Erbe keine Gegenleistung. Es geschieht freiwillig und unentgeltlich. Handelt es sich um einen Erbauskauf, erhält der Verzichtende eine Abfindung. Er wird sozusagen für den Verzicht auf das Erbe entschädigt.

Wichtig beim Erbverzicht

Die Entscheidung zum Erbverzicht sollte gut überlegt sein. Es gibt sowohl Vor- wie auch Nachteile. Niemand kann voraussehen, wie sich die Vermögenssituation des Erblassers in seinen restlichen Lebensjahren entwickeln. Deshalb kann auch nicht konkret eingeschätzt werden, ob ein Erbverzicht der richtige Schritt ist. Zu verzichten ist die richtige Entscheidung, wenn nach dem Tod des Erblassers Schulden als Erbe zu erwarten sind. Ein Anwalt kann bei der Abwägung der Vor- und Nachteil helfen.

Warum Erbverzicht?

Es gibt sehr unterschiedliche Gründe für einen Erbverzicht. So ist es beispielsweise möglich, dass einer der Erben sehr wohlhabend ist. Er könnte dann zum Vorteil der weniger reichen Erben verzichten.

Durch persönliche Streitigkeiten von einem Erbberechtigten mit dem Erblasser können dazu führen, dass der Erbe keinen weiteren Kontakt möchten, somit auch nichts vererbt haben möchte.  Ist eine erbberechtigte Person schon in der letzten Lebensphase, ist auch zu überlegen, ob ein Verzicht aufs Erbe sinnvoll ist.

Eltern möchten Erbverzicht der Kinder

Es gibt sehr verschiedene Gründe dafür, warum Eltern schon ihren Lebzeiten das Erbe verwalten möchten. Es gibt die Möglichkeit, dies durch Schenkungen zu realisieren. Genauso ist es aber auch möglich, dass Eltern verlangen, dass ihre Kinder auf das Erbe verzichten oder auf einen Erbauskauf eingehen.

Sicherheit geht vor

Eltern könnten einen Verzicht aufs Erbe fordern, um den Partner nach dem Tod abzusichern. Haben Kinder auf das Erbe verzichtet, können sich den Pflichtteil nicht mehr einfordern. Als Beispiel könnte es für den noch lebenden Partner ins finanzielle Chaos führen, wenn er lediglich eine Immobilie erbt, aber die übrigen Erben noch wegen des Pflichtteils auszahlen muss.

Zwischen Kindern und Eltern wird ein Erbverzichtsvertrag geschlossen. Resultierend aus dem Vertragsinhalt erben die Kinder erst nach dem Tod BEIDER Eltern.

Mehr Fälle von Erbvorbezug

In der Schweiz ist der Trend zum Erbvorbezug zu beobachten. Neu ist inzwischen, dass Erbvorbezug und Erbverzicht kombiniert werden. Ausschlaggebend für diese Entwicklung sind wohl finanzielle Ängste.

Diese Kombination bietet – wie oben beschrieben – die Sicherheit, dass der hinterbliebene Partner durch den Ausgleich von Pflichtteilen ins finanzielle Aus gerät.

Kinder möchten Immobilien

Es ist üblich, Kinder beim Erwerb von Immobilien zu helfen. Als Gegenleistung fordern manche Eltern dann den Erbverzicht für den Zeitpunkt, wenn der Erbfall eintritt. Die Unterstützung der Nachkommen kann durch eine Schenkung oder einen Erbvorbezug erfolgen. Bei den Verträgen, wie auch in steuerlichen Fragen, kann ein Anwalt für Erbrecht kompetent beraten und unterstützen.

Erbverzicht – wann ist der richtige Zeitpunkt?

Um auf das Erbe zu verzichten, muss der Erblasser noch am Leben sein. Geschieht der Erbverzicht nicht zu Lebzeiten, kann der Erbe nach dem Tod des Erblassers das Erbe auch noch ausschlagen.

Formen des Erbverzichts

  • Auf wen sich der Erbverzicht bezieht, kann ein Erbe entscheiden. Er kann nur für sich oder auch für seine Nachkommen mit verzichten.

  • Wir kennen ausserdem die Form des Erbverzichts gegen Entrichtung einer Entschädigung.

  • Ist der Pflichtteil in den Erbverzicht eingeschlossen, sprechen wir von einem umfassenden Erbverzicht. Bleibt der Pflichtteil aussen vor, ist es ein beschränkter Erbverzicht.

  • Ein Erbberechtigter kann durch seinen Verzicht auch eine andere Person begünstigen.

Die Anwendung des Erbverzichts

Die häufigste Anwendung findet der Erbverzicht bei der Absicherung eines Elternteils. Der noch lebende Partner ist dann der alleinige Erbe des Nachlasses.

Der Erbverzicht findet auch Anwendung, wenn ein Kind selbst sehr wohlhabend ist und zu Gunsten des finanzschwächeren Kindes auf sein Erbe verzichtet.

Die individuellen Einsatzmöglichkeiten und die damit verbundenen Vor- und Nachteile kann ein Fachanwalt für Erbrecht gut verständlich erklären und den Klienten passend beraten.

Die Auswirkung des Erbverzichts

Die Auswirkung des Verzichts ist schnell erklärt. Die Person, die verzichtet, wird bei der Verteilung des Nachlasses nicht berücksichtigt. Ob das nur für diese Person oder auch für dessen Nachkommen gilt, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab.

Der Verzichtende hat ausserdem kein Anrecht auf Mitwirkung oder Mitteilung von Informationen die Nachlassregelungen betreffend. Nur zu berücksichtigende Erben haben dieses Recht. Der Verzicht kann aber auch gute Auswirkungen haben. Dies ist der Fall, wenn der Verstorbene Schulden hinterlässt. Für diese ist die verzichtende Person natürlich auch nicht mehr haftbar. Gibt es vererbte Schulden, kann die Haftung des Erben sowohl durch einen Erbverzicht (zu Lebzeiten des Erblassers), wie auch durch Ausschlagen des Erbes (nach dessen Tod) vermieden werden.

Erbverzicht und die Risiken

Ist ein Erbverzichtsvertrag in der Welt, kann es immer sein, dass dieser später angefochten wird. Auslöser für eine Anfechtung kann sein, dass es doch mehr Vermögen zu vererben gibt, als vorher angenommen wurde. Um dem Ärger der falschen Entscheidung Luft zu machen, fechten Erben manchmal den Erbverzichtsvertrag an.

Eine elegante Lösung ist eine Vertragsklausel, die die Wirksamkeit des Verzichts bestätigt, auch wenn die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Erbfalles anders sind.

Wann soll ein Erbe verzichten?

Um die verschiedenen Situationen des Erbverzichts zu verdeutlichen, folgen einige wichtige Informationen. Diese sollen zur Entscheidungsfindung in puncto Erbverzicht beitragen.

Erbverzicht in der Patchworkfamilie

Patchworkfamilien sind im Erbfall eine Herausforderung. Durch gezielt eingesetzten Erbverzicht können Streitigkeiten vermieden werden. Es ist auch wichtig, die unterschiedlichen Möglichkeiten zu kennen, durch die eine Vermischung der Erbmassen vermieden wird. Dies gilt für den Tod eines Partners.

Erbverzicht und Konkubinatspartner

Mit Blick auf Konkubinatspaare ist es sinnvoll, wenn die Eltern der Partner auf das Erbe verzichten. Grund hierfür ist, dass es im Erbfall keine Rechte für die Konkubinatspartner gibt. Durch die gesetzliche Erbfolge kann es für den hinterbliebenen Partner zu grossen finanziellen Problemen kommen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern des verstorbenen Partner den Pflichtteil einfordern.

Spezielle Erb-Situationen

Um zukünftige Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, kann der Erbverzicht gezielt eingesetzt werden. So kann ein problematischer Zeitgenosse beispielsweise mit einem Erbverzicht gegen Entschädigung abgefunden werden. Das ist oft bereits im Vorfeld die Lösung des zukünftigen Problems.

Gültigkeit des Erbverzichts

Der Verzicht aufs Erbe ist nur gültig, wenn ein notariell beglaubigter Erbvertrag existiert. Ausserdem müssen bei Vertragsabschluss zwei Zeugen zugegen sein.

Die Form des Erbverzichts

Der Zweck des Erbverzichts bestimmt dessen Form. Der Verzicht aufs Erbe kann unentgeltlich durchgeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Erbverzicht von Eltern von Konkubinatspartnern.

Verzichten Kinder zum Vorteil ihrer Eltern, kommt auch ein Verzicht gegen Entschädigung in Frage. Eine erbberechtigte Person kann ausserdem auch auf einzelne Gegenstände oder Vermögenswerte verzichten. Es ist sogar möglich, den Erbverzicht von festgelegten Faktoren abhängig zu machen (z.B. bestehende Beziehung oder Hochzeit).

Typische Fälle des Erbverzichts

Durch die typischen Fälle rücken nun verwitwete Personen, die sich neu binden möchten und Konkubinatspaare in den Fokus. Es folgen einige Informationen zum Thema.

Nr. 1 – typischer Erbverzicht

Das Erbrecht berücksichtigt Konkubinatspartner nicht. Selbst durch testamentarische Verfügungen bleiben die Ansprüche aus den Pflichtteilen bestehen.

Ein Verzicht macht besonders Sinn, wenn zum Beispiel nur eine Immobilie vererbt wird. In diesem Fall können die pflichtteilberechtigten Personen einen Erbverzicht aussprechen.

Nr. 2 – typischer Erbverzicht

Beschliessen zwei verwitwete Menschen wieder zu heiraten, wird der Erbverzicht eingesetzt, damit sich die beiden Vermögenswerte nicht vermischen. In einem solchen Fall reicht eine Gütertrennung im Ehevertrag nicht aus.

Das Erbrecht bleibt in Kraft, selbst wenn ein Ehevertrag besteht. Um Fehler auszuschliessen, sollte hier ein Anwalt für Erbrecht hinzugezogen werden.

Was kostet ein Erbverzicht?

Der Erbverzicht muss protokolliert werden. Dadurch entstehen Kosten, die der Person auferlegt werden, die den Verzicht beantragt hat. Die üblichen Kosten für diese Protokollierung liegen in der Schweiz bei Fr. 150,- pro Person.

Negative Folgen des Erbverzichts

Ein Erbverzicht kann auf negative Folgen haben. Erfolgte der Verzicht zur Sicherung eines Elternteils, kann dies für den Verzichtenden negative Auswirkungen haben, wenn der hinterbliebene Elternteil erneut heiratet. In dem Fall ist der neue Ehepartner ebenfalls erbberechtigt. Das Kind erbt deutlich weniger.

Hat ein Kind zugunsten eines Elternteil verzichtet, kann es sein, dass das Vermögen des noch lebenden Elternteils für die Pflege im Alter ganz aufgebraucht wird.

Der Erbverzicht und die Steuer

Die Ausschlagung des Erbes nach dem Tod des Erblassers hat keine Steuerfolgen. Im Fall des Verzichts zu Lebzeiten sieht dies anders aus. Der Erbverzicht wird als Schenkung behandelt. Demnach fallen eventuell Schenkungssteuern an. Erbschaftssteuer fällt für den Teil an, auf den die Person verzichtet hat. Wird dadurch eine andere Person begünstigt, muss diese eventuell Schenkungssteuern bezahlen.

Die Höhe von Erbschafts- und Schenkungssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ein begünstigter Schwager muss zum Beispiel mit einem Steuersatz von 33 % rechnen.

Kommt der Verzicht des Schwagers nun dem Sohn des Erblassers zugute, muss diese nochmals 33 % Schenkungssteuer zahlen.

Ein Formular zum Erbverzicht

Sie finden online Informationen und auch Vorlagen zum Erbverzicht. Geniessen Sie diese Infos aber mit Vorsicht. Jeder Erbfall ist unterschiedlich und online Tipps und Vorlagen sollten immer nur der Orientierung dienen.

Ganz sicher gehen Sie, wenn sie einen guten Anwalt für Erbrecht einbeziehen. Ein erster Kontakt ist nur ein kleiner Schritt zur kompetenten Hilfe.