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Gericht.
Ihr Anwalt für Vertragsrecht in Zürich
Jeder Mensch schliesst tagtäglich mehrere Verträge ab. Meistens geschieht dies mündlich, zum Beispiel beim Einkaufen. Im Vertragsrecht werden das Verfassen, die Erarbeitung und Verhandlung von Verträgen behandelt.
Vertragsrecht: Vertriebsvertrag, Fitness-Abo, Auto-Kauf?
Problematisch wird es, wenn Verträge nicht klar formuliert sind und sie Spielraum für Interpretationen lassen. Unsere Anwälte für Vertragsrecht in Zürich helfen und erarbeiten mit Ihnen passgenaue Vertragstexte oder prüfen vorhandene Vertragswerke. Ein vorab von unseren Spezialisten geprüfter Vertrag ist deutlich günstiger als ein zeit- und kostenintensiver Rechtsstreit zu einem späteren Zeitpunkt.
Ist ein Vertragsinhalt umstritten, werden unsere Anwälte für Vertragsrecht in Zürich zunächst versuchen, gemeinsam mit Ihnen und der Gegenseite eine einvernehmliche aussergerichtliche Lösung zu erlangen. Gelingt dies nicht, vertreten unsere Spezialisten Sie selbstverständlich gerne in einem gerichtlichen Verfahren.
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Ein vorab von unseren Spezialisten geprüfter Vertrag ist deutlich günstiger als ein zeit- und kostenintensiver Rechtsstreit zu einem späteren Zeitpunkt.
Wichtige Themen im Schweizer Vertragsrecht
Abwehr unberechtigter Forderungen
Haben Sie eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder eine Mahnung erhalten, deren Gegenstand Sie nichts anfangen können oder bestreiten? Immer häufiger versenden Inkassounternehmen (siehe: Inkasso Recht Schweiz) oder andere Unternehmen haltlose Forderungen, die oft auch noch völlig überhöhte Mahngebühren ausweisen.
Unsere Anwälte für Vertragsrecht in Zürich helfen bei der Abwehr dieser unberechtigten Forderungen.
Auftragsverhältnisse
Auch für die Erbringung von Dienstleistungen werden Verträge geschlossen. Sollten Sie bei der Erstellung solcher Verträge, der Durchsetzung Ihrer Forderungen aus dem Auftragsverhältnis oder dessen Beendigung juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unsere Spezialisten für Vertragsrecht in Zürich.
Darlehensvertrag
Auch privat kann ein Darlehen gewährt, bzw. genommen werden. Es empfiehlt sich auch bei solchen privaten Darlehen, einen entsprechenden Darlehensvertrag auszuarbeiten, damit für beide Seiten alles klar geregelt ist (Zahlungsfristen, Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit etc.).
Kaufvertrag
Bei einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand und das Eigentum daran zu übergeben. Im Gegenzug muss der Käufer dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Bei solchen Verträgen ist unter anderem stets zu prüfen: Wie und in welchem Umfang besteht die Sachgewährleistung? Wer übernimmt die Haftung oder in welchem Umfang wurde diese wegbedungen? Wer trägt die Kosten der Lieferung?
Kündigung
Aus der Arbeitswelt kennen wir die klassische Beendigung eines Vertrages durch Kündigung. Anders als beim Kauf, wo eine beidseitige Willenserklärung erfolgt, müssen bei einer Kündigung eines Vertrages nicht immer beide Seiten einverstanden sein. Betroffen sind nicht nur Kaufverträge oder Arbeitsverträge, sondern auch Aufträge (z.B. bei Künstlern, Beratern usw.), Werkverträge, Mietverträge, Dienstleistungsverträge etc.
Welche Recht haben Sie als Arbeitnehmer? Siehe Artikel: Arbeitsrecht Anwalt
Ist Ihnen ein Vertragsverhältnis gekündigt worden und Sie möchten dagegen vorgehen? Oder möchten Sie ein Vertragsverhältnis möglichst risikofrei beenden? Dann wenden Sie sich an unsere prozesserfahrenen Anwälte für Vertragsrecht in Zürich. Wir beraten und vertreten Sie gerne.
Nichtigkeitsgrund
Ein Vertrag ist „nichtig“, wenn er aus bestimmten Gründen nicht rechtswirksam ist, obwohl er bereits abgeschlossen wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Vertragspartner nicht zum Abschluss berechtigt war (z.B. eine handlungsunfähige Person schliesst einen Vertrag ab oder es handelt sich um ein sogenanntes Scheingeschäft.).
Reisevertrag/Minderung
Bei einem Reisevertrag wird ein Vertrag zwischen Reiseunternehmen und Reisendem abgeschlossen. Der Reisende hat Anspruch auf eine mängelfreie Reise. Treten aber doch Mängel auf oder hat der Reisenden einen Schaden erlitten (Verspätungen bei Reisen, fehlende Qualität etc.), so hat der Reisende die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wichtig ist die schriftliche Dokumentation der aufgetretenen Mängel und deren Geltendmachung beim Reiseveranstalter vor Ort (z.B. Autovermietung, Hotel o.ä.). Werden die Mängel nicht beseitigt, kontaktieren Sie unsere Anwälte für Vertragsrecht in Zürich, die Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Rücktritt
In bestimmten Fällen, z.B. bei gravierenden Mängeln eines Vertragsgegenstandes, ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls das geleistete Geld zurückzuverlangen. Gerne helfen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte für Vertragsrecht in Zürich weiter.
Vertragsverletzungen können unter Umständen zu Schadenersatzforderungen führen.
Schadenersatz
Vertragsverletzungen können unter Umständen zu Schadenersatzforderungen führen. Unsere Anwälte für Vertragsrecht in Zürich unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung, Geltendmachung und Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Stellvertretung
Ein Stellvertreter wird entweder vorausgehend ermächtigt oder nachträglich vom Vertretenen genehmigt. Sinn und Zweck ist es, für einen anderen (den Vertretenen) eine rechtsverbindliche Handlung zu vollziehen (z.B. Vertragsabschluss)
Telekommunikationsvertrag
Mit einem Telekommunikationsvertrag bietet ein Anbieter dem Nutzer gegen Entgelt den Zugang zum Kommunikationsnetz an (z.B. Mobiltelefonie, Internet, Kabelanschluss o.ä.). So normal ein solcher Vorgang in der heutigen Zeit ist, so häufig passen aber die versprochenen Leistungen nicht mit den tatsächlichen überein. Unsere Anwälte für Vertragsrecht in Zürich beraten Sie gerne in diesem Zusammenhang.
Vertragsabschluss
Zu einem Vertragsabschluss gehören zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Das Angebot und die Annahme. Tatsächlich kommt es aber häufig vor, dass Uneinigkeit darüber besteht, ob nun ein Vertragsabschluss zustande kam oder nicht.
Vertragsfreiheit
Innerhalb gesetzlicher Grenzen können Verträge frei gestaltet werden. Unsere Anwälte für Vertragsrecht in Zürich helfen Ihnen bei Bedarf, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen und gleichzeitig der Vertragsfreiheit grösstmögliche Geltung zu verschaffen.
Häufig gestellte Fragen im Vertragsrecht
Jeder Vertrag sollte gut geprüft werden, bevor er unterschrieben wird. Wird die Prüfung durch den Anwalt vorgenommen, so erfolgt sie umfassend. Geprüft wird nicht nur, ob der Vertrag klar und verständlich formuliert ist, sondern auch, ob die Vertragsgestaltung dem Willen den Parteien entspricht, in rechtlicher Hinsicht möglich und sachgerecht ist und ob sie nicht lückenhaft ist. Die Prüfung eines Kaufvertrags durch den Anwalt dient der Rechtssicherheit und ist in den meisten Fällen empfehlenswert.
Je höher die eingegangene Verpflichtung ist, umso eher empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Bei Kaufverträgen beispielsweise über Immobilien, Autos, Kunstgegenstände oder in Fällen, in denen die Begleitumstände kompliziert sind (Kauf aus dem Ausland, Dauerverträge, Anwendung von mehreren Vertragsarten, unverständliche AGB), ist anwaltlicher Rat hilfreich.
Immobilien kauft man nicht alle Tage, weshalb schnell ein wichtiger Punkt übersehen werden kann. Wichtig ist einerseits die detaillierte Prüfung des Kaufvertrages an sich, damit allfällige nachteilige Klauseln in ihrer Bedeutung erkannt werden. Anderseits prüft der Anwalt das zu erwerbende Grundstück umfassend auf sämtliche Eigenschaften, die den Vertrag und den Kaufpreis beeinflussen können, wie beispielsweise privatrechtliche Dienstbarkeiten, öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen oder eine anstehende Aufzonung, die eine Mehrwertabgabe nach sich ziehen kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann eine Hilfe, wenn sie situationsgerecht auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien abgestimmt sind. Der Anwalt analysiert die Ausgangslage des Rechtsgeschäfts und formuliert die AGB präzise auf die individuell zu regelnde Situation. So lassen sich Missverständnisse vermeiden, die sich teuer auswirken können. Weiter wird sichergestellt, dass die AGB ausschliesslich Klausen enthalten, die in rechtlicher Hinsicht zulässig sind. So wird das Risiko, dass die AGB angefochten und von einem Gericht ganz oder teilweise als ungültig erklärt werden, minimiert.
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