PS, wenn’s um Ihr Recht geht.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Zürich
Sicher kennen Sie auch diesen Moment, in dem Sie im Strassenverkehr einen kleinen Augenblick unachtsam waren. Zumeist bleiben diese Momente ohne Auswirkungen, aber manchmal haben sie auch teils gravierende Folgen. Sie haben eine rote Ampel übersehen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht registriert oder sind in einen Unfall involviert?
Verkehrsrecht: Übertretung, Ausweisentzug, Raser-Delikt?
Mit einer immer umfangreicher anwachsenden Mobilität ist auch das Verkehrsrecht komplexer geworden. In keinem anderen Gebiet der Rechtsprechung werden mehr Bussen und Strafen verhängt als im Strassenverkehrsrecht.
Regelverstösse im Strassenverkehr
Das Strassenverkehrsrecht unterscheidet zwischen Administrativmassnahmenverfahren und Strafverfahren. Zu den Administrativmassnahmen gehört auch der Entzug des Führerausweises, zeitweilig oder auf Dauer. Dies kann für Menschen, die für ihre Berufsausübung auf ein Fahrzeug angewiesen sind, existenzbedrohend sein. Es handelt sich hierbei um ein öffentlich rechtliches Verfahren vor Verwaltungsbehörden (Strassenverkehrsamt).
Ein Strafverfahren wird bei schwerwiegenderen Fällen, beispielsweise groben Verkehrsregelverstössen, schwerem Verschulden oder erheblichen Personen- oder Sachschäden eingeleitet.
Hier ermittelt dann die Staatsanwaltschaft und es drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Im Falle eines rechtskräftigen Urteils kann auch eine Eintragung im Strafregister die Folge sein.
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf
Straf- und Administrativverfahren verlaufen zumeist parallel und beeinflussen sich gegenseitig. So wird oftmals der Sachverhalt, der dem Administrativverfahren zu Grunde gelegt wird, im Strafverfahren fixiert. Umso wichtiger ist es, den Überblick zu behalten und rechtzeitig zu intervenieren und seine Rechte wahrzunehmen. Die erfahrenen Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Zürich vertreten Sie sowohl bei Administrativmassnahmen als auch bei Strafverfahren und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Scheinen die Sanktionen im Strassenverkehrsrecht auf den ersten Blick meist nicht als allzu gravierend, gilt es diese aufgrund des kaskadenartigen Aufbaues des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) von Anfang an ernst zu nehmen und sich umfassend rechtlich beraten zu lassen. So werden je nach Schwere der Vorfälle bei späteren Verstössen frühere Vorfälle und Sanktionierungen mitberücksichtigt und führen zu einer Verschärfung der Sanktionen, die sich meist in einer deutlichen Verlängerung der Entzugsdauer des Führerausweises wiederspiegelt. Relevant dafür sind auch Vorfälle und Verstösse im Ausland, die je nach Schwere auch ein Administrativverfahren in der Schweiz nach sich ziehen können.
Schwerpunkte Verkehrsrecht
Autokauf und Reparatur
Juristische Fragen bezüglich Autokauf, Reparatur und Fahrzeuggutachten gehören auf den ersten Blick nicht in das Verkehrsrecht, doch haben sich in den letzten Jahren Besonderheiten entwickelt, die für eine Mandatsvergabe an einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt sprechen. Egal ob es um Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung, Nachbesserung oder Rücktritt geht, unsere Spezialisten unterstützen Sie.
Bussgelder und Ordnungswidrigkeiten
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten oder sich mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sehen, so können die Anwälte unserer Kanzlei mit Ihnen erörtern, ob die verhängte Sanktion gerechtfertigt ist, oder ob eine Einsprache Erfolgsaussichten hat.
Bestehen grundsätzlich Zweifel an der Eignung zur Führung eines Fahrzeugs, kann der Entzug auch unbefristet ausgesprochen werden.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot geht einher mit dem Entzug des Führerausweises. Diese Massnahme steht bei schweren Verstössen gegen das Strassenvekehrsrecht, wie etwa erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen im Raum. Mit einem solchen „Warnungsentzug“ will man nachdrücklich auf die Einhaltung der Verkehrsregeln mahnen. Bestehen grundsätzlich Zweifel an der Eignung zur Führung eines Fahrzeugs, kann der Entzug auch unbefristet ausgesprochen werden. Dies droht insbesondere, wenn Drogen oder Medikamente im Spiel sind. Der Nachweis des Konsums „harter“ Drogen kann auch außerhalb des Strassenverkehrs zu solchen Zweifeln führen.
Sollte ein Fahrverbot drohen, ist eine Überprüfung des Sachverhalts durch einen Juristen anzuraten. Einspruchsmöglichkeiten sollten erörtert werden, um eventuell eine Abwendung zu erwirken.
Geschwindigkeitsübertretungen
Bei Geschwindigkeitsübertretungen geht es nicht nur um die massgebliche Höhe der Überschreitung. Auch die Frage ob innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn ist von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwälte prüfen die Vorwürfe genau hinsichtlich ihrer Stichhaltigkeit.
Schmerzensgeld
Beim Zuspruch „Schmerzensgeld“ (Genugtuung) handelt es sich um einen Schadenersatz für einen immateriellen Schaden, der eigentlich mit Geld nicht bemessen werden kann und es trotzdem versucht. Geld kann Wunden nicht heilen und erlittenes nicht ungeschehen machen aber es kann helfen das gewohnte Leben wieder aufzunehmen.
Unsere Experten ermitteln für Sie die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung und helfen Ihnen bei der Durchsetzung dieser Forderung.
Verkehrsmedizinische und -psychologische Untersuchung
Bestehen aufgrund eines verkehrsrelevanten Vorfalls (Fahren unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss) Zweifel an der Fahreignung, werden von den Administrativbehörden oftmals verkehrsmedizinische oder -psychologische Untersuchungen angeordnet. Die mit der Untersuchung betrauten Ärztinnen und Ärzte prüfen Ihre Fahreignung und geben Empfehlungen bezüglich Fahrtauglichkeit und eventuellen Auflagen ab, die vom Strassenverkehrsamt meist ohne weitere Prüfung übernommen werden. Auch diesbezüglich kann es sinnvoll sein, sich vorgängig rechtlich beraten zu lassen, um die Verfahrensabläufe zu kennen.
Häufig gestellte Fragen im Verkehrsrecht
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verpflichten Verbotssignale nur, wenn sie klar und in ihrer Bedeutung erkennbar sind und der Signalordnung entsprechen. Anordnungen von Behörden, die bestimmte örtliche Verkehrsverhältnisse regeln, stellen Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen dar. Ein Fahrverbot ist somit ein Erscheinungsbild der Verfügung und weist als solches die gleiche Rechtsnatur wie eine Verfügung auf. Der Erlass eines Fahrverbots muss publiziert werden und kann innert der Rechtsmittelfrist angefochten werden.
Wenn jemand angetrunken oder aus anderen Gründen fahrunfähig von der Polizei angehalten wird, kann ihm der Fahrausweis entzogen werden. In diesem Fall, oder auch wenn jemand von einem Gericht beispielsweise wegen massiv zu hoher Geschwindigkeit (Raserdelikt) verurteilt worden ist, werden die Akten an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet, das in einer Verfügung über den administrativen Führerausweisentzug entscheidet. Es kommt also zu zwei Verfahren, zu einem strafrechtlichen und zu einem administrativen. Da das administrative Verfahren auf das strafrechtliche abstellt, ist es je nach dem sinnvoll, in einem ersten Schritt die auferlegte Strafe anzufechten. Ist der strafrechtliche Weg rechtskräftig abgeschlossen, kann es sich empfehlen, ein Rechtsmittel gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamtes einzulegen. In der Verfügung sind die objektiven (etwa das Strafmass), aber auch die subjektiven Umstände (wie beispielsweise die gesundheitliche und berufliche Situation der betroffenen Person) genau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Zu unterscheiden sind Sachmängel und rechtliche Mängel. Ein tatsächlicher Mangel liegt vor, wenn dem Auto eine vorausgesetzte Eigenschaft (Beispiel: Fahrtüchtigkeit) oder eine vereinbarte Eigenschaft («unfallfrei») fehlt oder wenn der Zustand des Autos nicht der Vereinbarung entspricht (Beispiel: anderer Jahrgang als vereinbart). Sachmängel müssen zu einer erheblichen Wertminderung führen, damit sie rechtlich relevant sind. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn das Auto beispielsweise nicht derjenigen Person gehört, die sich als Verkäufer ausgibt.
Zuerst einmal heisst es abwarten, bis der Bussgeldbescheid eintrifft, was bis zu vier Wochen dauern kann. Sobald der Bescheid eingetroffen ist, empfiehlt es sich, bei der Polizei schriftlich und begründet die Herausgabe des Beweisbildes zu verlangen. Das Bild schafft Klarheit, ob die Busse zu Recht ausgestellt worden ist.
Die Busse wird an den Fahrzeughalter ausgestellt. Ist dieser nicht selber gefahren, so hat er die Möglichkeit, der Polizei den Namen und die Adresse derjenigen Person zu nennen, die das Auto zum besagten Zeitpunkt gefahren ist. In diesem Fall wird der Fahrer und nicht der Halter des Autos gebüsst.
Bussgeldbescheide können fehlerhaft sein. Beispielsweise sind private Grundeigentümer nicht berechtigt, Bussen an Personen auszustellen, die unberechtigterweise auf ihrem privaten Grundstück parkiert haben. Solche Bussen müssen nicht bezahlt werden. Auch von der Polizei ausgestellte Bussen können Mängel aufweisen, etwa wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nur rudimentär abgeklärt worden ist. Die Prüfung durch den Anwalt fördert allfällige Mängel eines Bussgeldbescheides zu Tage.
Die Kosten, die bei einem Unfall entstehen, werden verschuldensabhängig auf die am Unfall beteiligten Parteien verlegt. Massgebend ist also, wer den Unfall zu welchem Anteil verschuldet hat. Die entstandenen Anwaltskosten werden wie alle anderen Kosten verschuldensabhängig auf die Beteiligten verlegt. Wer ohne Verschulden in einen Unfall verwickelt wurde und sich anwaltliche Unterstützung holt, hat die Kosten nicht selber zu tragen. Die Kosten müssen vielmehr von der unfallverursachenden Gegenpartei übernommen werden.
Dann rufen Sie uns am besten direkt an