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Ein Wechsel
mit Erfolg.

Ihr Anwalt für Nachfolgeplanung aus Zürich

Das Ziel der Nachfolgeplanung ist die Sicherstellung der Führungsnachfolge in einem Unternehmen. Die Komplexität besteht darin, frühzeitig geeignete Nachfolger für Schlüsselpositionen ausfindig zu machen und sie auf diese Stellung vorzubereiten. Gerade bei einem Generationenprojekt wie einem Familienunternehmen wird das Thema Nachfolgeplanung meist sehr früh angegangen. Es ist eine der schwierigsten Aufgaben eines Firmeninhabers die Nachfolge zu regeln, dennoch wird sich jeder Unternehmer früher oder später mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Damit der Nachfolgewechsel die Firma nicht gefährdet, brauchen Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.

Wenn Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Nachfolge beginnen befinden Sie sich in der komfortablen Lage, eine individuelle Lösung zu entwickeln, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, sollten Sie sich auf einen Anwalt für Nachfolgeplanung verlassen. Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung der Verträge, unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Mitarbeitern und prüfen bereits geschlossene Verträge auf Ihre Richtigkeit.

Jede Unternehmensnachfolge ist einzigartig

Ihr Unternehmen ist so individuell wie Sie selbst. Es gibt kein Standardschema, das sich auf jedes Geschäftsmodell anwenden lässt. Hier sollten Sie auf unsere Kompetenzen im Bereich der Nachfolge vertrauen. Durch unsere weitreichende Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten und darüber hinaus können wir persönlich auf Ihre Situation eingehen. Sie erhalten eine massgeschneiderte Beratung und Strategie unter Berücksichtigung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für die Nachfolgeplanung.

So soll sichergestellt werden, dass die Geschäftsübernahme unkompliziert und mit möglichst wenig Streitigkeiten gelingt. Eine Nachfolge muss frühzeitig geplant werden, da es sehr viele Faktoren gibt, die zu berücksichtigen sind. Im Idealfall beginnt der Geschäftsführer mindestens drei Jahre im voraus darüber nachzudenken, wie die Nachfolge aussehen könnte. Denn neben denn geschäftlichen Faktoren, die für eine Unternehmensnachfolge notwendig sind, sollte der emotionale Aspekt nicht ausser acht gelassen werden.

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Wir unterstützen Sie.

Schwerpunkte in der Unternehmensnachfolge

Übergabe an Familienmitglieder

Sehr häufig findet die Unternehmensübernahme im Kreis der Familie statt. Ein Betrieb, der bereits seit mehreren Generationen in Familienführung ist soll so gefestigt und gesichert werden. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten wie ein Unternehmen an ein Familienmitglied übergeben werden kann. Zum einen gibt es die Möglichkeit, das Unternehmen in Folge einer vorweggenommenen Erbfolge gemäss Erbrecht zu schenken. Auf der anderen Seite besteht aber auch die Möglichkeit, das Unternehmen als Familienangehöriger zu kaufen, es aber dennoch im Familienkreis zu belassen. Auch eine Betriebsaufspaltung oder die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wären denkbar. 

Für den Übernehmenden ist eine Übernahme in jedem Fall leichter, wenn er bereits in das Unternehmen integriert ist. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Senioren werden die Arbeitsabläufe und Prozesse erlernt und Verantwortungen können Schritt für Schritt übernommen werden. Die Übergabe sollte auch für die Mitarbeiter eine gewisse Transparenz aufweisen. Nicht selten verweigern sich Mitarbeiter dem neuen Chef und dieser kann von dem Wissen der Mitarbeiter, die eventuell länger in der Firma sind, nicht profitieren. Sollte der Übernehmende überhaupt kein Interesse an dem Unternehmen zeigen, weil er in die Rolle hineingedrängt worden ist, sollte von einer Übergabe Abstand genommen werden. Um alle Eventualitäten zu bedenken, macht das hinzuziehen eines Anwaltes für Unternehmensnachfolge durchaus Sinn.

Altersversorgung des Übergebenden

Wird die Firma von einem Junior übernommen, sollte man sich ebenfalls Gedanken um die Altersversorung des Seniors machen. Möglichkeiten hier wären z.B. eine Leibrente, eine Zeitrente oder eine dauernde Last.

  • Leibrente:
    Ein fester Betrag, der bis zum Tod des Seniors regelmässig bezahlt wird.
  • Zeitrente:
    Die Rente an den Senior wird über eine festgelegte Zeitspanne ausgezahlt.
  • Dauernde Last:
    Eine nicht gleichmässige Aufwendung, die sich an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firma richtet.

Übergabe an Externe

Eine Betriebsübernahme ist für einen Externen durchaus lukrativ. So hat er die Möglichkeit, den vorhandenen Kundenstamm zu nutzen, auf das Wissen der Mitarbeiter zurückzugreifen und übernimmt das Betriebsinventar. Durch das Image und den Ruf des Unternehmens kann der Übernehmende von bestehenden Verbindungen profitieren.

Um einen realistischen Übergabepreis festzulegen spielt der Unternehmenswert, der sich aus Substanz- und Firmenwert (Ertragswert) zusammensetzt eine wichtige Rolle. Als Substanzwert versteht man den Wert der verkauften. Der Firmenwert (Ertragswert) hingegen ist abhängig von künftigen Gewinnerwartungen. Zieht man die Bilanzen der letzten fünf Jahre zur Rate, lässt sich ein solcher Ertragswert ermitteln. Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse

Übernimmt ein Externer die Firma, so hat dieser sich an Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Betriebsvereinbarungen zu halten, die zum Zeitpunkt der Übernahme bestanden. Aufgrund der Übernahme dürfen Arbeitnehmern keine Kündigungen ausgesprochen werden. Natürlich bleibt das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen weiterhin bestehen. In so einem Fall kann Ihnen auch unser Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Da die Arbeitnehmer vor der Übernahme schriftlich informiert werden müssen und die Inhalte leicht verständlich, aber dennoch rechtlich korrekt und ohne juristische Fehler verfasst sein müssen, sollten Sie sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen beim Erstellen dieser Unterlagen.

Der Nachfolgeprozess

Der Nachfolgeprozess gliedert sich in vier verschiedene Phasen. Unsere Anwälte begleiten Sie gerne den gesamten Prozess, aber auch in einzelnen Phasen.

Phase 1: Die Planung

Wenn Ihnen das Thema «Nachfolgeregelung» in den Sinn gekommen ist und Sie damit begonnen haben, sich Gedanken darüber zu machen, begleiten wir Sie beim Gedankenaustausch mit allen Betroffenen und streben erste Überlegungen über den idealen Zeitraum zur Nachfolge an. 

Phase 2: Situationsanalyse

Unsere Anwälte erstellen zusammen mit Wirtschaftsexperten eine detaillierte Unternehmensanalyse. Dabei werden die Bedürfnisse des Unternehmens sowie die privaten und familiären Verhältnisse des Unternehmers berücksichtig. Im Anschluss wird die Entscheidung gefällt, ob das Unternehmen familienintern oder extern übertragen werden soll. 

Phase 3: Vorbereitung

In dieser Phase wird der Nachfolgeprozess konkret strukturiert und der Vorgehensplan wird gemeinsam mit Ihnen verabschiedet. Sollte die Übernahme familienintern stattfinden wird der Nachfolger, sofern dies noch nicht geschehen ist, für seine neue Position aufgebaut.

Phase 4: Umsetzung

Die letzte Phase vereint alle vorherigen Schritte und beginnt mit der Abwicklung aller nötigen Massnahmen. Die Führungsverantwortung wird an den Nachfolger übergeben, das Eigentum übertragen und die Finanzierung sichergestellt.

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