Welche Rolle spielen Vermächtnisse?
Der Tod und das damit einhergehende Thema der Vermächtnisse interessiert junge Menschen bei voller Gesundheit grundsätzlich kaum. Dieser Impuls ist zwar nachvollziehbar, sollte jedoch aber überdacht werden, denn es kann nie vorhergesagt werden, wann ein Unglück eintritt. Das letzte, was die Hinterbliebenen dann gebrauchen können, sind Streitigkeiten über den Nachlass, da diese bereits damit beschäftigt sind, den Tod eines geliebten Menschen zu verkraften. Zwar kann man diesen Schmerz nicht verhindern, man kann jedoch durch eine adäquate Regelung des Nachlasses die Nachkommen davon befreien, sich noch um Erbstreitigkeiten zu kümmern. Dies kann man machen, indem man einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzt. Oft wird das Testament gewählt und in diesem kann man Leute bedenken, indem man sie als Erben einsetzt oder ihnen ein Vermächtnis zukommen lässt. Die Ausarbeitung eines gültigen Testaments sollte jedoch durch eine Fachperson vorgenommen werden, wofür sich ein Anwalt am besten eignet.
Was ist die Definition eines Vermächtnisses?
Ein Vermächtnis oder auch Legat bezeichnet eine Zuwendung von Todes wegen, ohne dass die Person als Erbe eingesetzt wird. Diese Begünstigung kann in einem Vermögenswert, wie Geld, einer Liegenschaft oder z.B. einem Bild bestehen. Es kann auch der Erlass einer Schuld beinhalten. Begünstigt werden können grundsätzlich sowohl Menschen aber auch Gesellschaften und Vereine. Sogar ein noch nicht geborenes Kind (nasciturus) kann begünstigt werden. Im Rahmen des Nachvermächtnisses kann zudem auch eine noch nicht geborene Generation (nondum conceptus) berücksichtigt werden.
Was sind die Unterschiede zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis?
Die Stellung des Vermächtnisnehmers unterscheidet sich wesentlich von der Erbenstellung. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Teil der Erbengemeinschaft und kann deshalb auch nicht weitgehend mitbestimmen, sondern erhält nur einen obligatorischen Anspruch auf das Vermächtnis und muss dieses von den Erben einfordern. Richtet sich das Vermächtnis auf Geld kann mangels anderer Verfügung gegen jeden Erben vorgegangen werden. Richtet sich das Vermächtnis auf eine Sache, dann muss gegen alle Erben der ungeteilten Erbengemeinschaft vorgegangen werden.
Was umfasst ein Vorausvermächtnis?
Ein solches liegt vor, wenn ein gesetzlicher Erbe zusätzlich zu seinem Erbteil ein weiteres Vermächtnis erhält. Zum Beispiel kann es sein, dass ein Erblasser einem Erben ein Haus zuweist und bestimmt, dass dieses Haus im Wert von CHF 500‘000 angerechnet werden soll. Wird das Haus aber nun auf CHF 700‘000 geschätzt sind die CHF 200‘000 Differenz als Vorausvermächtnis zu würdigen. Ein Vorausvermächtnis dient also dazu, einem Erben einen bestimmten Gegenstand zuzuwenden. Zu unterscheiden ist das Vorausvermächtnis von der reinen Teilungsanordnung, welche dem Erben nur eine bestimmte Sache zusichert, jedoch nur im Umfang des Erbanspruches. Das Pflichtteilsrecht kann jedoch durch Vorausvermächtnisse nicht verletzt werden, da ansonsten eine Herabsetzungsklage droht.
Was umfasst ein Nachvermächtnis?
Nachvermächtnisse eignen sich vor allem für Konstellationen, bei welchen eine Sache über Generationen hinweg vermacht werden soll. Denn es kann dem Vermächtnisnehmer ein weiteres Vermächtnis auferlegt werden, dass dieser nach einer Zeit oder einem Ereignis die Sache einer anderen Person weitergibt. Oft ist dies bei Familienanwesen der Fall. So kann der Vater seinem Sohn z.B. das Haus vermachen und gleichzeitig verfügen, dass das Haus bei Der Geburt eines Kindes und der Erreichung des 18. Lebensjahres auf dieses überschrieben wird. Sollte kein Zeitpunkt gewählt werden, dann zählt als Ausrichtungszeitpunkt der Tod des Vorvermächtnisnehmers.
Was beinhaltet ein Vermächtnis?
Grundsätzlich kann alles per Legat vermacht werden, ausser höchstpersönlichen Rechten. Das heisst neben Geld und Gegenständen, können Nutzniessungsrechte, Wohnrechte oder auch Liegenschaften vermacht werden. Zudem kann auch eine Schuld erlassen werden. Zu berücksichtigen sind stets die Pflichtteile wie auch die Formulierung des Testaments, damit auch wirklich ein Vermächtnis vorliegt und nicht eine Erbeinsetzung.
Was ist eine Nutzniessung?
Bei der Nutzniessung handelt es sich ebenfalls um eine Form der Zuwendung. Es wird hier einer Person nicht eine Sache, sondern ein Recht an einer Sache vermacht. Dieses Recht beinhaltet den Gebrauch einer Sache und zwar wie ein Eigentümer. Im Gegensatz zur Miete ist dieses Recht ein dinglich wirkendes Recht und entfaltet Wirkung gegenüber allen. Dem Eigentümer der Sache (bei Erbfällen der Erbengemeinschaft) verbleibt nur noch das nackte Eigentum. Oft wird bei einem Haus eine Nutzniessung angeordnet. So kann ein Erblasser zum Beispiel seiner Freundin die Nutzniessung am Haus zukommen lassen und die Erben haben aber das Eigentum an der Erbschaft. Oft kann auch der Ehegattin gegenüber den pflichtteilsberechtigten Erben (vor allem Kindern aus der gleichen Ehe) die ganze Erbschaft als Nutzniessung zugewendet werden, statt sie als Erbin einzusetzen. Das Institut der Nutzniessung birgt viele Tücken, weshalb es wichtig ist, dass die Anordnung durch einen erfahrenen Anwalt niedergeschrieben wird.
Was sind die Vorteile eines Vermächtnisses?
Ein Vermächtnis macht oft dann Sinn, wenn man einer Person einen speziellen Gegenstand zuwenden will. Vor allem dann, wenn eine Person nicht verwandt ist und keine Erbenstellung erhalten soll, macht ein Vermächtnis sehr viel Sinn. Zu denken wäre zum Beispiel an einen Erblasser, welcher seinem besten Freund seinen Lieblingsgolfschläger zuwenden möchte, ohne dass dieser jedoch Teil der Erbengemeinschaft wird. So erhält der Freund den Schläger, haftet jedoch nicht für die Schulden und muss auch nicht über das Erbe und die Verteilung befinden.
Ein Vermächtnis muss in einer letztwilligen Verfügung oder in einem Erbvertrag formrichtig umschrieben werden.
Wie wird ein Vermächtnis gestaltet?
Wer ein Vermächtnis in einem Testament ausrichten will, hat sicherzustellen, dass er dieses richtig formuliert. So wäre die Formulierung „ich vermache A mein Haus in Zürich“ ein Vermächtnis. Nicht aber wenn der Wortlaut lautet „ich setze A als Erben ein“. Sollte A auch gesetzlicher Erbe sein, ist zu bedenken, dass die Anordnung nur eine Teilungsanordnung und kein Legat darstellt. Damit es sich um ein Legat handelt, muss auch aus dem Wortlaut hervorgehen, dass er zusätzlich zu Erbteil ein Legat erhält. Schon nur aus diesen Gründen sollte die Umschreibung eindeutig sein, denn ansonsten kommt es zu unwirksamen Anordnungen und zu Erbstreitigkeiten.
Betreffend den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches, ist zu sagen, dass mangels Anordnungen grundsätzlich die Erben den Ausrichtungszeitpunkt bestimmen können. Der Vermächtnisnehmer erhält seinen obligatorischen Anspruch aber nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist. Für die Formulierung des Testaments und hinsichtlich der Form sollte stets ein Anwalt beigezogen werden.
Was regelt die Teilungsvorschrift?
Wenn einer Person, welche auch Erbe ist, eine Sache vermacht wird, dann gilt dies als Teilungsvorschrift, es sei denn es geht anders aus der Anordnung hervor. Eine Teilungsvorschrift betrifft Personen, die gleichzeitig Erbe und Vermächtnisnehmer sind. Die Teilungsvorschrift besagt im Grundsatz, wie die Erbquoten zu verteilen sind, gibt dem Erben aber keinen zusätzlichen Anspruch neben der Erbquote. Handelt es sich dabei nicht um ein Vorausvermächtnis, so erhält der Erbe seine Erbquote und die zugeteilten Vermögenswerte werden ihm auf diesen angerechnet
und zwar im Wert, welcher die Sache im Zeitpunkt der Teilung hat.
Braucht es einen Notar oder Rechtsanwalt?
Grundsätzlich kann ein eigenhändiges Testament durch den Erblasser selbst verfasst, datiert und signiert werden. Jedoch ist für die formrichtige Errichtung und für den gewünschten Erfolg eine vorsichtige Formulierung wesentlich, da sonst der gewünschte Erfolg gar nicht eintritt. Gerichte handhaben die Formstrenge und die richtige Formulierung im Testament sehr streng, da das Testament den einzigen Anhaltspunkt für die Wünsche des Erblassers liefert, denn dieser kann zu seinen Zielen nicht mehr befragt werden. Zwar kann man online und in Büchern die Formulierungen nachlesen, jedoch erfordert dies Geld und Zeit. Zudem können sogar studierte Juristen ohne Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts nicht immer zweifelsfrei bestimmen, ob die Formulierung verhebt. Es lohnt sich deshalb, um sicherzugehen einen unserer auf Erbrecht spezialisierten Anwälte beizuziehen, damit das Testament und die Anordnung wasserdicht sind.
Wie wird ein Vermächtnis erfüllt?
Vermächtnisse führen häufig zu Streitigkeiten, vor allem dann, wenn eine Person bedacht wird, welche nicht auch zugleich gesetzlich Erbin ist. Die Erben denken dann, dass die Person ja gar nichts mit der Erbschaft zu tun hat. Nichtsdestotrotz sind die Erben verpflichtet das Testament auszurichten, wenn genügend Vermögen vorhanden ist und deren Pflichtteil nicht verletzt wird. Der Vermächtnisnehmer hat zwar nur einen obligatorischen Anspruch, kann diesen aber wenn nötig klageweise durchsetzen. Der Zeitpunkt der Herausgabe kann in erster Linie der Erblasser bestimmen, hat er keine Anordnung getroffen, so können die Erben den Zeitpunkt bestimmen. Dies kann zu Streitigkeiten führen, da der Vermächtnisnehmer das Legat natürlich schnell erhalten will. Der Vermächtnisnehmer kann die Erben aber zur Herausgabe auffordern und mahnen, sobald die Ausschlagung nicht mehr möglich ist. Im schlimmsten Fall kann er klagen oder betreiben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Anwalt beigezogen werden. Es empfiehlt sich jedoch schon früher mit einem Anwalt in Kontakt zu treten, da dieser die Chancen und Risiken abwägen kann und den Streit auch deeskalieren kann.
Wie wird ein Vermächtnis versteuert?
Zwischen der Versteuerung des Erbes und des Legats gibt es nicht viele Unterschiede. Je höher die Zuwendung desto höher ist auch die Steuer. Sodann kommt es auf die beziehungsnähe zwischen dem Erblasser und der bedachten Person an. Je näher der Vermächtnisnehmer mit dem Erblasser in einer persönlichen Beziehung steht und verwandt ist, desto geringer fällt die Steuer für ihn aus. Steuerrechtlich Angelegenheiten sollten unbedingt immer von einem Experten beurteilt werden, da Fehler zu zivil- und strafrechtlicher Haftung führen können.
Kann die Besteuerung aufgeschoben werden?
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Besteuerung aufgeschoben werden. Der Veräusserungsgewinn muss geringer sein als 75% des eigentlichen Verkehrswertes. Weiter darf die Differenz zwischen dem Veräusserungsgewinn und dem Verkehrswert vom Vermächtnisnehmer nicht ausgeglichen werden. Schliesslich muss die Aufschiebung auch beantragt werden.
Was passiert, wenn der Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser verstirbt?
Im Grundsatz fällt das Legat dann nicht an den Vermächtnisnehmer zu und die Erben behalten die Zuwendung. Von diesem Grundsatz kann dann abgewichen werden, wenn der Erblasser verfügt, dass ein Nachvermächtnis zu machen ist, das heisst zum Beispiel, dass im Falle des Todes des Vermächtnisnehmers dieses an dessen Kinder geht. Sollte der Vermächtnisnehmer nach dem Erblasser sterben aber bevor das Vermächtnis ausgerichtet wurde, so geht der obligatorische Anspruch auf das Vermächtnis an seine Erben über.
Weitere Tipps für das Vermächtnis
Alle Tipps in diesem Beitrag dienen lediglich als Leitfaden. Um ganz sicherzugehen empfehlen wir unsere Anwälte mit Spezialisierung im Erbrecht zu kontaktieren.
- Die Kontaktdaten (Namen, Adresse, etc.) des Vermächtnisnehmers sind genau zu umreissen, damit klar ist, wer begünstigt werden soll. Auch Änderungen des Namens und der Adresse sollten mit einer entsprechenden Ergänzung des Testaments reflektiert werden.
- Die zu vermachende Sache muss genannt und klar umschrieben werden. Hat eine Sache eine Markennummer oder Seriennummer sollte diese genannt werden.
- Der Erblasser hat sich bewusst zu sein, dass viele Vermächtnisse auch eine höhere Belastung für die Erben bedeuten. Sind viele Vermächtnisse unumgänglich, sollte sich ein Erblasser überlegen einen Willensvollstrecker einzusetzen.
- Der Erblasser sollte zudem auch Anordnungen treffen für den Fall, dass der Vermächtnisnehmer gleichzeitig oder sogar vor ihm stirbt. Trifft er keine Anordnungen, fällt das Vermächtnis in die Erbmasse.
- Tiere sollten am besten nicht Adressaten von Legaten sein, da dies nur für den Beschwerten bedeutet, dass er das Tier pflichtgemäss halten muss, die anderen Zuwendungen aber gar nicht gelten.