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Vorkehrungen rechtzeitig Treffen

Das Testament.
Ein professionelles Testament beugt vor.

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln und sicherzustellen, dass Ihre Besitztümer an die Personen gehen, die Sie möchten. Erfahren Sie, wie Sie ein Testament erstellen können und welche Vorteile es Ihnen bietet.

Wie erstelle ich ein Testament in der Schweiz?

Vergänglichkeit ist kein einfaches Thema und dennoch ein Unausweichliches. Nichts ist so sicher wie der Tod. Und auch wenn man es nur zu gern hinausschiebt: Sie müssen ein paar Vorkehrungen treffen, was mit Ihrem Lebenswerk (Gegenstände, Vermögen, Unternehmen, Häuser, etc.) nach dem Tod geschehen soll. Dafür müssen Sie ein Testament schreiben.

Nur ein Testament (oder alternativ ein Erbvertrag) garantieren, dass Ihr Wille auch nach dem Tod weiterlebt und Streit unter den Erben vermieden werden kann. Darüber handelt dieser Beitrag. Und um es vorweg zu nehmen: Ein Profi-Testament ist unerlässlich. Mit einem Amateur-Testament schaffen Sie im Zweifel nur Streit und Verwirrung.

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Was sind die Voraussetzungen für die Erstellung eines Testaments?
  2. Ist die Erstellung eines Testaments sinnvoll?
  3. Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Testament?
  4. Wo ist der beste Aufbewahrungsort für ein Testament?
  5. Ist ein Notar oder Rechtsanwalt zur Erstellung eines Testaments notwendig?
  6. Was sind die Kosten eines Testamentes?
  7. Welche Arten von Testamenten gibt es?
  8. Was ist ein Öffentliche Testament?
  9. Was ist ein eigenhändiges Testament?
  10. Was ist ein Nottestament?
  11. Was ist der Inhalt eines Testaments?
  12. Kann ich ein Testament widerrufen oder ändern?
  13. Was passiert mit einem Testament bei einer Scheidung?
  14. Kann man das ganze Erbe einem Alleinerben vermachen?
  15. Wie funktioniert das Enterben in der Schweiz?
  16. Was sind Alternativen zu einem Testament?
  17. Ist ein Willensvollstrecker sinnvoll?
  18. Sind Muster und Vorlagen nützlich?
  19. Welche Tipps für die Formulierung eines Testaments gibt es?
  20. Wie funktioniert eine steuerliche Optimierung der Nachlassplanung?
  21. Kann ich in einem Testament Gemeinnützige Organisationen begünstigen?
  22. Die wichtigsten Informationen zum Thema „Testament“

Was sind die Voraussetzungen für die Erstellung eines Testaments?

Um ein Testament in der Schweiz erstellen zu dürfen, muss die Person mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Als urteilsfähig werden jene Personen bezeichnet, die weder an Geistesschwäche noch an Geisteskrankheiten leiden und somit in der Lage sind, mit Vernunft zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Liegen diese zwei Eigenschaften vor, so bezeichnet man die Person auch als testierfähig. 

Diese Testierfähigkeit fällt jedoch weg, wenn die testierende Person zu dem Zeitpunkt, in dem sie das Testament schreibt, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, d.h. nicht vernunftgemäss handeln kann. Sollte ein Verdacht bestehen, dass ein Testament aufgrund von getrübtem Urteilsvermögen ungültig ist, so muss dies durch Beweise belegt werden. Stellt sich heraus, dass der Verdacht durch Beweise begründet ist, so wird das Testament nichtig.

Voraussetzungen: Die Person muss mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein.

Ist die Erstellung eines Testaments sinnvoll?

Selbstverständlich ist es jedem selbst überlassen, ob man ein Testament erstellen möchte, oder nicht. Jedoch verspielt man Handlungsspielraum, denn es greift bei Fehlen eines Testamentes die gesetzliche Erbfolge. Bei dieser wird der Nachlass der verstorbenen Person an ihre gesetzlichen Erben aufgeteilt. 

Gesetzliche Erben sind in erster Linie Ehepartner und Kinder, gegebenenfalls erben aber auch Enkel und Urenkel, wenn es welche gibt. Die jeweiligen Anteile am Erbe und deren Grösse bestimmt die gesetzliche Erbquote, welche gesetzlich festgesetzt ist, um jedem Erben seinen gerechten Anteil zukommen zu lassen.

Will man die Freiheiten, die einem das Gesetz einräumt, muss man aktiv werden. Ein Testament hilf auch dabei, Erbstreitigkeiten vorzubeugen und sicherzustellen, dass nur jene vom Nachlass profitieren, bei denen es der Erblasser es auch beabsichtigt hat. Deshalb empfiehlt es sich, ein Testament zu erstellen. In einem Testament können auch Vermächtnisse aufgenommen werden, in dem dann genau bestimmt wird, welche Person welche Gegenstände oder Werte bekommen soll. Hierbei muss der Begünstigte eines Vermächtnisses nicht auch gesetzlicher Erbe sein. 

Wenn also ein Testament und demzufolge auch ein Vermächtnis fehlt, können Personen, denen der Erblasser gern etwas vermacht hätte, übergangen werden, beziehungsweise sie haben dann keinen Anspruch. Wir raten deshalb zu einer bewussten Nachlassplanung. Kontaktieren Sie unseren Anwälte für Erbrecht in Zürich, um mehr dazu zu erfahren. Oder fordern Sie bei uns das Merkblatt „Nachlassplanung“ an. 

Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Testament?

Die Meinungen zum perfekten Zeitpunkt für die Testamenterstellung gehen weit auseinander. Während viele junge Leute denken, dass das Thema Erbe und Nachlass erst im hohen Alter wichtig wird, ist es doch beruhigend, seinen Besitz in den richtigen Händen zu wissen, wenn der Tag kommt. 

Unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle oder Krankheit können unvorhergesehen und schnell kommen und dann ist es gut, wenn ein letzter Wille existiert, dem die Erben nachkommen können. Daher macht es Sinn, sich bereits in jungen Jahren um das Testament zu kümmern, sofern nennenswerte Güter oder Vermögenswerte vorhanden sind (bspw. Liegenschaft, Wertschriften, Kunst, etc.). 

Häufig hilft es, mit einem Profi alles einmal zu besprechen. Eine Stunde mit unseren Anwälten für Erbrecht zusammen sitzen und vom geballten Wissen vieler Jahre Praxiserfahrung profitieren? Kein Problem. Melden Sie sich bei uns.

Wo ist der beste Aufbewahrungsort für ein Testament?

Nur ein bekanntest Testament ist ein wirksames Testament. Ein Testament, dass nicht gefunden wird und mit der Kommode, in der es aufbewahrt wird, auf dem Sperrmüll landet, hilft nix. Da es sich bei einem Testament um ein wichtiges und entscheidendes Dokument handelt, ist der richtige Aufbewahrungsort nicht leichtfertig zu wählen.

 Wird das Testament also in den eigenen vier Wänden verwahrt, so sollte es am besten in einem Tresor oder Safe liegen, um vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ist der eigene Haushalt als Aufbewahrungsort nicht gewünscht oder hat man dort keine verschliessbaren Schränke oder Boxen, so kann das Testament bei vertrauten Personen in einem Safe oder Tresor aufbewahrt werden, oder auch bei der Amtsstelle hinterlegt werden. 

Wenn das Testament in den eigenen vier Wänden aufbewahrt wird, so ist es ratsam, einer vertrauten Person von dem Aufbewahrungsort zu erzählen, oder wenn keine solche Person besteht, einen Testamentenregister-Service in Anspruch zu nehmen. Bei Good Rechtsanwälte zahlen Sie bspw. nur CHF 49 im Jahr oder CHF 499 einmalig, dass Ihr Testament zu 100% sicher und wirksam aufbewahrt wird.

Ist ein Notar oder Rechtsanwalt zur Erstellung eines Testaments notwendig?

Nein, ein Notar ist nicht zwingend notwendig, denn im Grunde kann jeder schweizerische Bürger sein Testament selbst erstellen. Allerdings schleichen sich häufig Formfehler oder unklare Formulierungen ein, die im Zweifelsfall durch Fehlinterpretationen zu Erbstreitigkeiten führen können, die dann die falschen Personen von dem Nachlass profitieren lassen. Es empfiehlt sich daher, sich mit einem Notar oder Anwalt für Erbrecht zusammen an das Testament zu setzen, um Unklarheiten direkt aus der Welt zu schaffen. Unsere Spezialisten für Erbrecht stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

Was sind die Kosten eines Testamentes?

In der Regel sind die Kosten zur Erstellung eines Testamentes überschaubar und variieren je nachdem, ob ein Anwalt zurate gezogen wird, oder nicht. Selbstverständlich verlangt ein Anwalt oder Notar, wenn er sich mit dem Erblasser zusammen an das Testament setzt, eine Gebühr. Diese ist aber nicht so hoch.

Wir wissen aus vielen Praxisfällen, dass es sich lohnt, bei der Erstellung des Testaments ein paar Stunden vom Profi in Anspruch zu nehmen. Dann ist man rechtssicher unterwegs und niemand erlebt eine unerwünschte Überraschung. Denn nichts ist so schlimm, als sich viele Gedanken zu machen über das „Erben“ und am Ende ist das Testament nicht wirksam. 

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Es gibt drei hauptsächliche Arten von Testamenten. Nämlich das eigenhändige, das öffentliche und das Not-Testament.  Das eigenhändige Testament wird von vorn bis hinten handschriftlich erstellt. Beim öffentlichen Testament hilft der Notar und es wird eine Urkunde erstellt. Beim Nottestament kann der Erblasser aufgrund besonderer Umstände auch mündlich seinen letzten Willen mitteilen.

Was ist ein Öffentliche Testament?

Beim öffentlichen Testament beglaubigt eine Urkundsperson, d.h. ein Notar oder ein Anwalt für Erbrecht das Testament. Zudem bedarf es bei der Beurkundung zweier Zeugen. Die Zeugen dürfen weder direkt oder in gerader Linie mit dem Erblasser verwandt sein, sie dürfen ebenso nicht in dem zu bezeugenden Testament begünstigt werden und müssen selbstverständlich volljährig sein.

Die Zeugen kennen bei Ihrer Unterschrift den Inhalt des Schriftstückes nicht, denn sie bezeugen lediglich, dass es sich bei dem Erblasser um eine Person handelt, die im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist, also weder an einer Geisteskrankheit leidet, noch Substanzen oder Medikamente eingenommen hat, die das Urteilsvermögen trüben können, d.h., dass der Erblasser urteilsfähig ist. Anschliessend kann man das Testament hinterlegen. Dafür eignet sich bspw. der Erbrechts-Service von Good Rechtsanwälte.

Was ist ein eigenhändiges Testament?

Bei dieser Art des Testamentes handelt es sich um ein handschriftlich verfasstest Schriftstück. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es keine Vorgaben gibt wie man ein eigenhändiges Testament erstellt.  Daher empfiehlt es sich, das Testament nach Vollendung von einem Anwalt für Erbrecht prüfen zu lassen. 

Wenn man bezüglich von Widersprüchen zwischen verschiedenen Testamenten auf Nummer sicher gehen will, dann schreibt man in das „neueste“ Testament explizit hinein, dass damit alle älteren Testamente aufgehoben sind. Zuletzt ist eine persönliche Unterschrift des Erblassers notwendig, um seine Identität zu bestätigen. 

Was sind nun die Vorgaben für ein eigenhändiges Testament? Das Testament beginnt mit dem Titel „Testament“ und muss handschriftlich erstellt worden sein – vom ersten Wort bis zur Unterschrift. Zudem ist es sehr wichtig, das Datum konkret anzugeben. Dies soll vermeiden, dass eine ältere Version als Grundlage genommen wird, obwohl bereits eine neuere Version erstellt wurde. 

Was ist ein Nottestament?

Ein Nottestament kann dann erstellt werden, wenn für ein schriftliches keine Zeit mehr bleibt, wie beispielsweise bei einem Unfall. Hierbei muss der Erblasser vor zwei Zeugen seinen letzten Willen kund tun und diese müssen es sofort niederschreiben. Beide Zeugen müssen anschliessend das Dokument unterschreiben und es bei einer gerichtlichen Behörden einreichen.

Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Gültigkeit eines Nottestamentes nach 14 Tagen verfällt, wenn der Erblasser bis dahin in anderer Form als mit Nottestament verfügen könnte. In diesem Falle wird das Erbe wieder nach der gesetzlichen Erbfolge geteilt und an die Erben weitergegeben. 

Was ist der Inhalt eines Testaments?

Um Formfehlern vorzubeugen kann man hilfreiche Testamentmuster oder-vorlagen bei einem Anwalt für Erbrecht bekommen. Auch wir bei Good Rechtsanwälte bieten ein Testament-Muster an, an dem Sie sich orientieren können. An solchen Mustern sieht man, welche Güter vererbbar sind, wie der letzte Wille klar zu formulieren ist und sie sind in der Regel eine gute Hilfestellung, damit man nichts vergisst. Bei einem handschriftlichen Testament empfiehlt es sich dennoch, dieses von einem Notar oder Anwalt prüfen zu lassen, bevor man es erstellt und allenfalls hinterlegt. 

Wollen Sie Personen begünstigen, die keine gesetzlichen Erben sind, dann nehmen Sie ein sog. Vermächtnis in Ihr Testament auf. Sie können Möbel, Geld oder andere materielle Güter  an Personen, Organisationen, Vereine und Stiftungen vermachen. Einfach dabei gesetzlichen Erbquoten (Pflichtteile) nicht vergessen.

Was nun steht aber im Testament? Im Grunde legt der Erblasser in diesem Schriftstück fest, an wen er nach seinem Ableben seine Erbstücke (Gegenstände, Vermögen, usw.) weitergibt. Dass Testament ist das perfekte Instrument für die Nachlassplanung. Im Rahmen des gesetzlich „Möglichen“ können Sie Ihr Lebenswerk an die lieben Menschen übergeben, die es wirklich verdient haben.

Kann ich ein Testament widerrufen oder ändern?

Selbstverständlich kann ein Erblasser sein Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Bei Änderungen muss jedoch wieder die Form des Testamentes beachtet werden. Handelt es sich beispielsweise um ein eigenhändiges Testament, so muss man die Änderungen handschriftlich vornehmen und mit Datum und Unterschrift bestätigen. Der Einfachheit halber erstellt man ein neues Testament und erklärt, dass alle älteren Testament widerrufen sind.

Damit beugt man Verwirrungen und Fehlern vor.

Was passiert mit einem Testament bei einer Scheidung?

Insbesondere geht einer Scheidung ja meiste eine mehr oder lange dauernde Trennungsphase voraus. Es wäre schade, wenn man in dieser Phase verstirbt und der getrennte Partner erhält trotz der Trennung alles. Wir raten unseren Kunden, sofort nach einer Trennung das Testament entweder neu aufsetzen oder zumindest zu aktualisieren. Reden Sie bei Fragen mit unseren Anwälten für Erbrecht.

Nach dem Tod des Erblassers ist der erste gesetzliche Erbe der Ehepartner. Liegt also kein Testament vor, so wird bei einer bestehenden Ehe zunächst der Ehepartner begünstigt. Anders sieht es aus bei geschiedenen Ehepartnern. Sie haben kein gesetzliches Recht am Erbe. Um jedoch ganz sicher zu gehen, sollte direkt bei der Formulierung des Testamentes darüber nachgedacht werden, was mit dem Erbe geschieht, wenn es zu einer Scheidung kommen sollte.

Kann man das ganze Erbe einem Alleinerben vermachen?

In einem schweizerischen Testament kann ein Alleinerbe angeben werden. Allerdings ist dies unbeachtlich, wenn damit die Erbquoten der gesetzlichen Erben missachtet werden. Steht also im letzten Willen, dass eine Person alles erben soll, so bekommen beispielsweise Kinder dennoch einen Pflichtanteil an dem Erbe, auch wenn ein Alleinerbe bestimmt wurde.

Wie funktioniert das Enterben in der Schweiz?

Eine Enterbung eines gesetzlich berechtigten Erben kann immer angefochten und im Zweifel von einem Gericht aufgehoben werden. Deshalb ist es in unseren Augen zwingend, wenn man jemanden enterben will, dass man mit einem Anwalt für Erbrecht spricht.

Gesetzliche Erben können in der Schweiz nur enterbt werden, wenn schwerwiegende Gründe vorgebracht werden. Eine Enterbung ist nur möglich, wenn diese im Testament auch begründet wurde. Hierbei zählt nicht etwa, dass das Kind nicht nach den Vorstellungen des Elternteiles gelebt hat, sondern es muss rechtswidriges und schwerwiegend schuldhaftes Verhalten des Erben nachgewiesen werden.

Was sind Alternativen zu einem Testament?

Eine weitere Alternative ist es, einen Erbvertrag aufzusetzen. In diesem unterschreiben sowohl der Erblasser als auch der oder die gesetzlichen Erben, d.h. sie regeln das Erbe gemeinsam. Eine einseitige Widerrufung oder Änderung eines Erbvertrages ist in der Regel nicht möglich, oder nur mit viel Aufwand realisierbar, ausser wenn eine offensichtliche Täuschung vorliegt. 

Wenn es nur darum geht, dass man einer anderen Person etwas vom eigenen Vermögen geben will, dann geht dies auch mit einer Schenkung bzw. mit einem Schenkungsvertrag. Hierbei werden die Güter bereits zu Lebzeiten an die entsprechenden Personen verschenkt. Wird ein gesetzlicher Erbe durch eine Schenkung begünstigt, so muss er, wenn er nicht davon befreit ist, der sogenannten Ausgleichspflicht nachkommen. Hierbei muss der Erbe den Wert der Schenkung bei der Erbteilung wieder ausgleichen (d.h. von seinem Erbteil in Abzug bringen).

Ist ein Willensvollstrecker sinnvoll?

Ein Erblasser kann in seinem Testament einen Willensvollstrecker benennen. Dieser soll nach dem Tod des Erblassers dessen letzten Willen vollziehen. Somit geht der gesamte Nachlass zur Verwaltung an den Willensvollstrecker, der diesen dann gerecht an die Erben verteilt. Dies soll sowohl dazu dienen, dass die Erben und somit Angehörige des Verstorbenen in dieser Zeit ein wenig entlastet werden, als auch minderjährige und behinderte Erben davor schützen, übergangen zu werden.

Ein Willensvollstrecker soll aber auch, soweit möglich, auf die Bedürfnisse und Wünsche der Erben eingehen und versuchen, Kompromisse zwischen ihnen zu vermitteln. Zudem verteilt er die Legate/Vermächtnisse an die Vermächtnisnehmer, was eventuelle Streitigkeiten zwischen Erben und Vermächtnisnehmern vermeiden kann.

Ein Willensvollstrecker macht also Sinn, wenn man seine Familie nach dem Tod entlasten oder schützen will. Oder wenn man sicherzustellen will, dass der letzte Wille so vollzogen wird wie der Erblasser es in seinem Testament festgelegt hat. Allerdings sollte man sich vorher mit der in Frage kommenden Person beraten, ob sie sich in der Lage fühlt, dieses Amt zu übernehmen.

Unsere Spezialisten für Erbrecht stehen auch als Willensvollstrecker zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne bei Interesse an.

Sind Muster und Vorlagen nützlich?

Es gibt viele Muster und Vorlagen im Internet, die bei der Erstellung eines Testamentes helfen können. Vor Allem, wenn man sich für ein handschriftliches Testament entscheidet. Um Formfehler zu vermeiden und das aktuelle Recht zu berücksichtigen, sollte man jedoch trotzdem einen Termin bei einem Anwalt für Erbrecht vereinbaren, der dann das Schriftstück kontrolliert und eventuell korrigieren kann. Nur schon eine Stunde mit dem Profi hilft, um die blödesten Fehlern zu vermeiden.

Welche Tipps für die Formulierung eines Testaments gibt es?

Geben Sie sich Mühe, Ihren Willen klipp und klar auf Papier zu bringen. Widersprüche und Unklarheiten können dazu führen, dass Ihr Wille falsch interpretiert wird. Es ist deshalb ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, da bereits ein fehlendes Datum oder eine fehlende Unterschrift das gesamte Schriftstück nichtig machen können.

Wie funktioniert eine steuerliche Optimierung der Nachlassplanung?

Auch wenn bei einem engem Verwandtschaftsgrad der Steuersatz in der Schweiz recht gering oder nicht existent ist. Dennoch kann die Erbschaftssteuer oder auch die Schenkungssteuer trotz Freibeträge gegebenenfalls eine finanzielle Belastung sein. Will man die wichtigsten Tricks und Kniffe erfahren, muss man zwingend mit einem Steuerexperten zusammen sitzen. Wir bei Good Rechtsanwälte haben ein gutes Netzwerk mit erfahrenen Profis im Bereich Steuern. Sprechen Sie uns darauf an.

Kann ich in einem Testament Gemeinnützige Organisationen begünstigen?

In der Schweiz ist es möglich, eine gemeinnützige Organisation mit einer Spende zu begünstigen. Hierzu eignet sich am besten ein Vermächtnis, in dem der Erblasser einen bestimmten Betrag und eine Organisation festlegt, die nach seinem Ableben die genannte Summe oder den Gegenstand bekommen soll. Um sicherzustellen, dass die Spende auch wirklich ankommt sollte man am besten eine ZEWO-zertifizierte Organisation wählen.

Die wichtigsten Informationen zum Thema „Testament“

  • Wer in der Schweiz ein Testament erstellen möchte, muss volljährig und urteilsfähig sein. Dies nennt man auch Testierfähigkeit.
  • Damit die Richtigkeit und gesetzliche Gültigkeit des Testamentes erhalten bleibt, müssen Formfehler vermieden und Formvorschriften eingehalten werden.
  • Die drei meistgenutzten Arten des Testamentes sind das öffentliche, eigenhändige und das Nottestament, auch mündliches Testament genannt.
  • Auch wenn es ratsam ist, einen Anwalt für Erbrecht oder einen Notar zu kontaktieren, ist es nicht zwingend notwendig, um ein Testament zu erstellen.
  • Der Erblasser hat jederzeit das Recht darauf, sein Testament zu ändern oder zu widerrufen. Hierbei muss aber die Art und Form des Testaments beachtet werden.
  • Alternativen zum Testament sind Schenkungen und Erbverträge. Manchmal macht es Sinn, zur steuerlichen Erleichterung bereits zu Lebzeiten das Erbe durch Schenkungen an die Erben zu verteilen.