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Wir machen Sie rechtlich sicher.

Wir zeigen Ihnen, welche Genehmigungen für Ihr Hanf-Business notwendig sind.

Rechtsberatung / Compliance

Das Rivamo Capital Beratungskonzept basiert auf einer sauberen Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für Cannabis-Projekte. Denn Cannabis-Projekte bewegen sich in einem Umfeld, in dem es diverse Regulierungen zu beachten gibt. Jedes Unternehmen muss deshalb von Anfang an detailliert prüfen, ob das geplante Projekt überhaupt umgesetzt werden kann und wenn ja, welche Gesetze anwendbar und welche Regeln zu beachten sind.

Die wichtigsten Regelungsbereiche sind die Folgenden:

  • Anbau
  • Produktion
  • Markteinführung von Produkten
  • Ein- und Ausfuhr

Zu beachten ist nicht nur Landesrecht, sondern auch EU-Recht. Zu den wichtigsten EU-Regulierungen, welche nicht nur in EU-Mitgliedstaaten, sondern auch in der Schweiz gelten, gehören:

  • Novel-Food-Verordnung
  • EU-Pflanzensortenkatalog
  • EU-Verordnung über Kosmetika

Anbau

Der Anbau von Cannabis ist, wenn die erlaubten THC-Grenzwerte überschritten werden, verboten. Ausnahmebewilligungen werden erteilt, wenn es um medizinische Zwecke geht. Die Voraussetzungen für die Erteilung solcher Ausnahmebewilligungen sind in jedem Land unterschiedlich.

Es gibt aber auch Länder, in denen sogar der Anbau von CBD-Hanf nur mit einer Genehmigung möglich ist.

Des Weiteren ist zu beachten, dass nur bestimmte Hanfsorten für den Anbau zugelassen sind. Und wenn man Hanfsamen produzieren will, dann müssen diese auch von zugelassenen Sorten stammen beziehungsweise für die Produktion muss man – allenfalls – gewisse Genehmigungen einholen und vorgegebene Prozesse einhalten.

Produktion

Die Produktion von Cannabis-Produkten basiert in den meisten Fällen auf Hanfsamen, Hanfblüten, Hanf Biomasse, sog. Hanföl bzw. sog. Hanf Kristallen.

In allen Fällen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Vor- oder Zwischenprodukte, auf denen die eigene Produktion aufbaut, rechtmässig produziert wurden. Es sind diesbezüglich verschiedene Formalitäten einzuhalten und Formulare zu erstellen, die eine einwandfreie Herstellung belegen.

Anzuwenden ist dabei insbesondere:

  • Saatgutrecht
  • Landwirtschaftsrecht
  • Chemikalienrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Kosmetikrecht
  • Heilmittelrecht

Markteinführung von Produkten

Sobald ein Produkt marktfähig ist, will man es bewerben. Hierbei können viele rechtliche Fehler passieren. Denn je nach Qualifikation des Produkts, nämlich ob es als:

  • Chemikalie
  • Lebensmittel
  • Heilmittel

zu qualifizieren ist, gelten andere Bestimmungen bezüglich der zulässigen Werbebotschaften.

Es ist beispielsweise verboten, ein Lebensmittel mit Heilversprechen zu bewerben.

Ein- & Ausfuhr

Produkte, aber auch Zwischenprodukte und Vorprodukte, will man allenfalls vom Ausland importieren oder ins Ausland exportieren.

Hierfür sind eine Vielzahl von Regeln des Zollrechts zu beachten. Beispielsweise muss man Aussagen treffen zur Ursprungsbezeichnung, zu den Herstellungsverfahren, zur Sicherheit der Produkte, zur Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt und vielen weiteren Regelungen.

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