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Diese Pflichten müssen Sie als
MitarbeiterInnen
wissen.

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Grundlegende Pflichten von MitarbeiterInnen.

Der Arbeitnehmer ist seinem Arbeitgeber auf verschiedenste Art und Weise verpflichtet. So darf der Arbeitgeber von seinen Angestellten ein Verhalten nach Treu und Glauben sowie ein loyales Verhalten erwarten. Zudem müssen die Mitarbeiter*innen die ihnen aufgetragene Arbeit sorgfältig ausführen und haben dabei die Interessen ihres Arbeitgebers zu beachten. Im Einzelnen nennt der Gesetzgeber folgende Arbeitnehmerpflichten.

Persönliche Arbeitspflicht: Arbeit ist selbständig zu erledigen. D.h. man darf nicht einfach weitere Personen beiziehen oder die Arbeit an Dritte delegieren. Ausser natürlich man hat dafür eine Erlaubnis des Arbeitsgebers eingeholt. 

Sorgfaltspflicht: Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, (bspw. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge) sind sorgfältig zu behandeln und vor allem sind Schäden aller Art zu vermeiden.

Pflicht, Anordnungen und Weisungen zu befolgen: Der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte ist einem Mitarbeiter übergeordnet, d.h. er hat ein Weisungsrecht. Als Mitarbeiter hat man Weisungen zu befolgen, sofern diese nicht illegal bzw. unsinnig (aber Achtung: was Sinn macht und was nicht beurteilt vielleicht jeder anders; deshalb ist eine Missachtung einer Weisung das letzte Mittel; zuvor sollte man den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass man die Weisung als unsinnig erachtet und die Angelegenheit diskutieren).  

Verbot den Arbeitgeber zu konkurrenzieren: Ein offensichtlichs No Go für Mitarbeiter*innen ist es, dem eigenen Arbeitgeber heimlich Konkurrenz zu machen. Das heisst: Nebenjobs neben der Hauptarbeit dürfen nicht in Widerspruch stehen zu den Interessen des Arbeitgebers. Im Einzelfall ist deshalb transparent über allfällige Nebenjobs zu informieren. Und auch über ehrenamtliche Jobs, wenn diese zeitlich sehr umfangreich sind. Denn der Arbeitgeber hat das Recht, dass Mitarbeiter*innen sich voll auf ihren Job konzentrieren können. Anders sieht es bzgl. Konkurrenzierung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses aus. Als Mitarbeiter darf man direkt zur Konkurrenz wechseln. Ausser, man hat ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag unterschrieben.

Nebenjobs neben der Hauptarbeit dürfen nicht in Widerspruch stehen zu den Interessen des Arbeitgebers.

Geheimhaltungspflicht: Was im Geschäft passiert, bleibt auch im Geschäft. Sprich, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse müssen als solche in der Firma verbleiben. Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse sind bspw. Kundenlisten, Produktionserfahren, Patente, Strategiepapiere, usw. usf. Daben sollen aber auch andere Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und die der Arbeitgeber geheim halten will, beispielsweise vorübergehende Umsatzprobleme oder interne Abläufe, nicht Dritten mitgeteilt werden. Kein Arbeitgeber schätzt schwatzhafte Mitarbeiter*innen. Deshalb ist es am besten, man erzählt geschäftliche Sachen weder zu Hause noch bei Freund*innen. 

Rechenschafts- und Herausgabepflicht: Als Mitarbeiter*in muss man den Arbeitgeber – vor allem auf Nachfrage – transparent über die geleistete Arbeit informieren. D.h. man muss Rechenschaft abliefern. Gleiches gilt auch bezüglich «Sachen oder Wertgegenstände», welche man bei der Arbeit erhalten hat. Klar: ein Trinkgeld vom Kunden ist schön und das kann man auch behalten. Alles was jedoch darüber hinausgeht und Mitarbneiter*innen im Rahmen ihrer vertraglichen Arbeit von Dritten, beispielsweise Kunden, bekommen, müssen Sie dem Arbeitgeber herausgeben (z.B. Waren, Akten, Geldbeträge). 

Pflicht, notwendige Mehrarbeit zu leisten: Es kann vorkommen, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit (typischerweise 42.4 Stunden pro Woche) nicht ausreicht, um alle Arbeiten zu erledigen. Dann darf der Arbeitgeber die Erledigung von Überstunden anordnen. Steigt die Wochenarbeitszeit auf mehr als 50 Stunden, dann heissen Überstunden nicht mehr Überstunden, sondern Überzeit. Überzeit darf nur in einem bestimmten, monatlichen Umfang angeordnet werden. D.h. der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nicht unbeschränkt arbeiten lassen. Jeder braucht nämlich Ruhepausen und freie Tage, um sich zu erholen und fit zu sein, jeden Tag super Arbeit abliefern zu können.