Pflichten als Arbeitgeber.
Grundlegende Pflichten des Arbeitgebers.
Was bedeutet Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Mitarbeiter*innen müssen dem Arbeitgeber gegenüber treu und loyal sein. Der Arbeitgeber wiederum muss Fürsorge zeigen gegenüber Mitarbeiter*innen. Was heisst das genau? Im Prinzip wird diese Pflicht konkretisiert durch verschiedenste gesetzliche Bestimmungen, die geschaffen wurden, um Arbeitnehmer*innen zu schützen.
Bspw. vor Überarbeitung, Gesundheitsschäden oder anderen Eingriffen in die Persönlichkeit. Anders formuliert: Immer wenn es zu Mobbing, einem Burn-Out, einem Unfall, sexueller Belästigung gekommen ist, muss man fragen:
Hat der Arbeitgeber fürsorglich vorgesorgt, dass es nicht dazu kommen konnte?
Gelangt man zur Auffassung, dass es bspw. mit Wissen des Arbeitgebers eine toxische Arbeitsatmosphäre gab, dann spricht vieles dafür, dass die Fürsorgepflicht verletzt wurde. Und wenn dies geschehen ist, dann haftet der Arbeitgeber für dadurch kausal verursachten Schaden.
Die Fürsorge des Arbeitgebers hängt von den individuellen Verhältnissen ab. Er hat alle «Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind».
Beispielhaft hat der Arbeitgeber folgende Fürsorge-Pflichten:
Schutz der persönlichen Integrität, d.h. vor Schikanen und Übergriffen Dritter:
- Schutz vor Mobbing
- Schutz vor sexueller Belästigung
- Schutz vor Diskriminerung
Gesundheitsschutz:
- Unfallschutz
- Schutz vor Berufskrankheiten
- Schutz vor übermässigem Stress
- Einhalten Höchstarbeitszeit
- Einhalten Pausen / Ferien
Der Arbeitgeber muss übrigens nicht nur Verletzungen, die durch andere Mitarbeiter*innen verursacht werden, sanktionieren, sondern auch präventive Massnahmen ergreifen (Sensibilisierung; Anlaufstellen für Geschädigte, usw.).
Welche grundlegenden Pflichten hat der Arbeitgeber?
Neben der Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber die folgenden, zentralen Pflichten:
Ferien: Arbeitnehmer*innen habe Anspruch auf bezahlte Ferien, nämlich pro Dienstjahr mindestens 4 Wochen.
Lohn: Arbeitgeber müssen den vertraglichen vereinbarten Lohn monatlich bezahlen.
Arbeitszeugnis: auf Verlangen muss der Arbeitgeber ein vollständiges und wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen.
Datenschutz: der Arbeitgeber darf nur die Personendaten verarbeiten, welche für die Vertragsdurchführung notwendig sind, und muss Daten löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.