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Erben und Unternehmensnachfolge.

Für die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer ist es wichtig, dass geregelt ist, wer im Todesfall das Unternehmen erhält. Hierfür halten sie dies in einem Erbvertrag fest. Meistens geht das Unternehmen an die Kinder weiter. In der Schweiz wird diese Form einer Unternehmensnachfolge von einigen Vorteilen begleitet.

Durch die Unternehmensnachfolge an die Kinder bietet sich die Möglichkeit, dass die Kinder eine Kontinuität haben und die Suche nach einer Nachfolge im externen Bereich vermieden werden kann. Was gibt es für Möglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge und wie funktioniert eine Nachfolge innerhalb der Familie und wie läuft sie ab?

Ein kurzer Überblick:

  • Es gibt in der Schweiz einen Unterschied zwischen der Unternehmensübertragung an Familienmitglieder oder an Aussenstehende.
  • In der Regel sollte eine Unternehmensnachfolge bereits fünf bis zehn Jahre im Voraus geplant werden.
  • Der beste Weg um eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie zu planen, ist ein Erbvertrag.
  • Es ist immer ratsam, sich während der Planung der Unternehmensnachfolge und auch bei der Umsetzung eine fachkundige Person zu Hilfe zu nehmen.
  • Bei der Unternehmensnachfolge ist eine richtige und transparente Kommunikation unerlässlich.

Was sind die unterschiedlichen Möglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge?

Es gibt in der Schweiz im Normalfall zwei Möglichkeiten um ein Unternehmen zu übertragen. Einerseits gibt es hier die Möglichkeit der Übertragung an ein Familienmitglied und die andere Möglichkeit ist, das Unternehmen an einen Aussenstehenden zu übergeben. Für welche Variante sich jemand entscheidet, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Den meisten Unternehmerinnen oder Unternehmern ist es lieber, wenn die eigene Firma an jemanden aus der Familie weitergeht. Wenn ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für ein Betrieb gesucht wird, dann sollte die Entscheidung in Begleitung einer Fachperson fundiert geprüft, geplant und professionell umgesetzt werden. Nachfolgend finden Sie wichtige wichtige Informationen dazu, wie eine Unternehmensnachfolge in der Schweiz ablaufen kann und welche Dinge dabei wichtig sind.

Welche Rolle spielt die Kontinuität bei der Unternehmensnachfolge?

Kontinuität gibt Mitarbeitenden, Lieferanten und Kunden des Betriebes Sicherheit. So kann gewährleistet werden, dass bestehende Geschäftsbeziehungen durch den Kontrollwechsel im Führungsgremium nicht verloren gehen und der langfristige Erfolg der Firma nicht gefährdet wird. Das Unternehmen erhält im Falle der Nachfolge innerhalb der Familie eine besondere Kontinuität. Die finanzielle Kontrolle sowie die operative Geschäftsführung werden bei der Unternehmensübergabe weitergegeben, was die Kontinuität gewährleisten kann.

Damit Interessenskonflikte zwischen möglichen Nachfolgern oder Nachfolgerinnen umgangen werden können, kann eine gut vorbereitete und ausführlich geplante Übergabe an Familienmitgliedern in der Schweiz sehr sinnvoll sein. Um die Kontinuität bei der Unternehmensnachfolge zu gewährleisten gibt es mehrere Möglichkeiten, wie beispielsweise eine Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers, einen Unternehmensverkauf an ein Familienmitglied oder eine Erbschaft. Weiter können auch testamentarische Vorkehrungen bei der Nachfolgeregelung helfen.

Die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie

Eine häufig gewählte Form der Unternehmensnachfolge ist die Übergabe des Betriebes innerhalb der Familie. In diesem Fall wird dann sowohl die Leitung als auch die finanzielle Kontrolle der Firma an ein oder mehrere Familienmitglieder übergeben.

Das Unternehmen sollte allerdings nicht einfach an irgendjemanden übergeben werden. Vielmehr muss die Verantwortung an eine Person übertragen werden, die das einerseits möchte und die andererseits die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, dafür , erfüllt. Ebenfalls müssen die Ansprüche allfälliger weiterer (pflichtteilsgeschützter) Erben berücksichtigt werden. Dazu ist es wichtig, frühzeitig mit allen beteiligten Personen nach Lösungen zu suchen um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und den Erhalt des Unternehmens auch für die Zukunft sicherzustellen. Dabei kann ist es wichtig, diese Planung durch eine spezialisierten Fachperson begleiten zu lassen.

Die Nachfolge des Geschäftsführers innerhalb der Familie

Bei der Geschäftsführernachfolge innerhalb der Familie wird vorgesehen, dass ein Familienmitglied die operative Geschäftsführung übernimmt, die finanzielle Kontrolle aber (vorläufig noch) beim bisherigen Eigentümer verbleibt.. Diese Form der Unternehmensnachfolge kann z.B. gewählt werden, wenn zunächst einmal noch nicht die ganze Verantwortung auf das nachfolgende Familienmitglied übertragen werden soll. Ebenso kann auf diese Weise die Eignung eines möglichen Nachfolgers evaluiert werden. Parallel dazu eröffnet diese Variante die Möglichkeit, dass die übrigen Erben als Eigentümer weiterhin am Erfolg des Unternehmens partizipieren. Letzteres hat den Vorteil, dass diese im Rahmen der Erbteilung nicht ausbezahlt werden müssen. Allerdings ist es wichtig, dass genau geprüft wird, ob aus der Aufteilung der Geschäftsführung und finanzielle Kontrolle über das Unternehmen für den Betrieb keine Nachteile entstehen. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn die beteiligten Erben hinsichtlich der Firma unterschiedliche Interessen haben. Das kann zu Streit führen und das wirtschaftliche Fortkommen der Unternehmung behindern oder gar verunmöglichen. Unsere Rechtsanwälte für Unternehmensnachfolgen können Ihnen dabei helfen, solche nachteiligen Situationen zu vermeiden.

Familienkontrolle aber trotzdem mit Fremdmanagement?

Falls sich innerhalb der Familie niemand findet, der die Geschäftsführung im Familienbetrieb übernehmen will oder übernehmen kann, gibt es noch die Möglichkeit ein Fremdmanagement einzusetzen, das unter Familienkontrolle wahrzunehmen. Dabei fällt die Geschäftsführung in aussenstehende Hände, aber die finanzielle Kontrolle bleibt dennoch innerhalb der Familie. Auch hier ist es wichtig, zwischen den verschiedenen Interessen abzuwägen und diese richtig zu gewichten. Dabei kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt für Unternehmensnachfolge helfen.

Welche Übergabeformen gibt es bei externen Nachfolgern?

Wenn Familienmitglieder andere Karrierevorstellungen haben, als das Familienunternehmen zu übernehmen, bleibt oft als einzige Option, eine externe Unternehmensnachfolgezu wählen. Um die Unternehmensnachfolge extern zu übertragen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Das Unternehmen wird an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin verkauft.
  • Das Unternehmen wird an ein anderes Unternehmen verkauft bzw. mit einem anderen Unternehmen fusioniert.
  • Das Unternehmen wird an einen neuen Geschäftsführer übergeben.
  • Investoren beteiligen sich am Unternehmen.
  • Das Unternehmen geht an die Börse.

Die Unternehmensübergabe durch Schenkungen oder die Gründung einer Stiftung

Bei einer Schenkung von Anteilen am Unternehmen oder Gewährung von Vorteilen (z.B. zinslose Darlehen, vergünstigte Mietzinsen) aus dem Unternehmen zu Lebzeiten des Erblassers oder der Erblasserin, müssen zwingend die daraus folgenden steuerlichen, (ehe-) und erbrechtlichen Konsequenzen beachtet werden. Dasselbe gilt, falls aus dem Familienbetrieb eine Stiftung entstehen soll.  Im Bereich des Erbrechts ist insbesondere zu beachten, dass es hier nicht zu einer Pflichtteilsverletzung von (anderen) Erben kommt. Ansonsten droht eine Anfechtung dieser Rechtsgeschäfte.

Bei einer Schenkung von Anteilen, Gewährung von Vorteilen aus dem Unternehmen oder der Umwandlung in eine Stiftung ist es sinnvoll, sich einen Experten zur Seite zu nehmen, der alles im Blick behält und darauf aufpasst, dass bei der Planung und Durchführung keine Fehler unterlaufen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin bestimmt werden?

Je früher angefangen wird, desto sicherer kann die Planung und schliesslich auch die Übergabe verlaufen. In den meisten Fällen dauern die Regelung und die Übertragungeinige Jahre, weshalb eine frühzeitige Planung sehr wichtig ist. Denn die Interessenklärung der beteiligten Personen, die Ausarbeitung von verschiedenen Lösungsmodellen, die Prüfung der Machbarkeit, der Entscheid für eine Lösung, die Konkretisierung des Plans und die geordnete Umsetzung benötigen oftmals viel Zeit. Aus diesem Grund ist eine Unternehmensnachfolge als Prozess zu betrachten und kann in den seltensten Fällen von heute auf morgen realisiert werden.

Konkret sollte sollte eine Unternehmensübergabe bereits ungefähr zehn Jahre vor dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt der Übergabe geplant werden und auch hier bereits alle Möglichkeiten durchgegangen und mit den potentiellen Nachfolgern geredet werden. Soll die Nachfolgeregelung in kürzerer Zeit umgesetzt werden, ist die Begleitung durch eine Fachperson besonders wichtig. So können gewisse Prozesse beschleunigt werden und allenfalls zeitaufwändige Fehler vermieden werden.

Was ist bei Erb- und Güterrecht bei Ehepartnern zu beachten?

Wichtig ist, dass das eheliche Güterrecht und die Pflichtteile von berechtigten Erben bei der Unternehmensnachfolge berücksichtigt werden. Dazu sind bereits zu Lebezeiten Massnahmen zu treffen.

Hinsichtlich Güterrechts ist zu beachten, dass bezüglich Ehepartner eine Lösung gefunden wird, welche einer familieninternen Unternehmensnachfolge nicht im Weg steht. Gleichzeitig soll der überlebende Ehepartner aber auch genügende finanzielle Sicherheiten erhalten, um seinen Lebensstandard auch bei Versterben des Unternehmensinhabers oder der Unternehmensinhaberin fortführen zu können.

Sowohl die Ehepartner als auch die Nachkommen sind pflichtteilsberechtigt, weshalb die Hälfte des Nachlasses pflichtteilsgeschützt ist, wenn der Erblasser eine Ehefrau und Nachkommen hinterlässt. Da der Wert eines Unternehmens oftmals nicht in freiverfügbarer Liquidität vorliegt, kann die Ausrichtung der Pflichtteile im Rahmen der Erbteilung ein familieninterne Unternehmensnachfolge verhindern. Eine Möglichkeit ist es in einer solchen Situation, nicht unbedingt notwendigen Teile des Unternehmens abzustossen um die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Ausrichtung der Pflichtteile zu schaffen.

Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, einen Erbvertrag zu errichten, der beinhaltet, dass der die Erben, also die Nachkommen und/oder der Ehepartner auf den Pflichtteil verzichteen oder über einen längeren Zeitraum (z.B. aus Dividenden des Unternehmens) ausbezahlt erhält.

Was ist beim Erbvertrag und dem Testament bei einer Unternehmensnachfolge zu beachten?

Sowohl ein Testament als auch ein Erbvertrag können eine Lösung sein, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Es macht jedoch mehr Sinn, einen Erbvertrag und nicht das Testament zu wählen. Denn das Testament kann, solange der Verfasser urteilsfähig ist, jederzeit geändert werden, was insbesondere für den Unternehmensnachfolger grosse Unsicherheiten mit sich bringen kann.

Im Erbvertrag werden die Nachfolger und die übrigen pflichtteilsgeschützten Erben mit einbezogen. Ein Erbvertrag für sich alleine genügt in der Regel allerdings noch nicht, um eine Unternehmensnachfolge zu regeln. Wichtig ist, dass ein solcher Erbvertrag in ein Gesamtkonzept eingebettet ist. Dabei ist es sinnvoll sich eine professionelle Hilfe, in Form eines Anwalts zur Seite zu nehmen.

Was ist für die Unternehmensübertragung notwendig?

Damit die Unternehmensübertragung innerhalb der Familie stattfinden kann, müssen im Vorfeld einige Punkte geklärt sein. Dazu gehört, ob es ein oder mehrere Familienmitglieder gibt, die das Unternehmen überhaupt übernehmen möchten und dass diese Person oder Personen auch das Nötige Wissen und die Fähigkeit hat, das Unternehmen zu führen.

Wenn dies erfolgt ist, sollten die anderen Erbansprüche abgegolten werden, wofür das Privatvermögen ausreichen muss. Es ist wichtig, dass die Planung der Unternehmensübertragung bereits lange im Voraus erfolgt.

Welche Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge gibt es?

Mehrere Faktoren sorgen dafür, dass die Planung der Übergabe eines Unternehmens eine Herausforderung ist. Für den Prozess der Regelung einer Unternehmensnachfolge sollten rund zehn Jahre eingeplant werden. Soll die Nachfolgeregelung in kürzerer Zeit umgesetzt werden, ist die Begleitung durch eine Fachperson besonders wichtig. So können gewisse Prozesse beschleunigt werden und allenfalls zeitaufwändige Fehler vermieden werden.

Es können immer unvorhergesehene Dinge passieren, die eine gut geplante Unternehmensnachfolge zunichtemachen. Deshalb ist es wichtig, von vornherein mehrere Optionen auszuarbeiten. Ebenso sollten mögliche Risiken bereits vorgängig berücksichtigt werden.

Ebenso ist es unumgänglich sich früh mit den möglichen Nachfolgern zusammenzusetzen.

Welche Risiken gibt es bei der Nachfolgeplanung?

Risiken sind bei einer Unternehmensnachfolge unumgänglich. Es gibt deutlich mehr Risiken, als im Folgenden dargestellt wird und sie hängen auch von den Situationen und Umständen der Person ab, welche eine Nachfolgeregelung sucht.

  • Interessenskonflikte unter den Erben können einen Erbstreit auslösen, was nicht selten vorkommt.
  • Im Nachhinein kann es vorkommen, dass nach der Unternehmensnachfolge rauskommt, dass die Wahl des Nachfolgers falsch war.
  • Es kann auf jeden Fall einen Streit auslösen, wenn der ursprüngliche Inhaber des Unternehmens sich in die Belange der Firma einmischt, obwohl die Unternehmensnachfolge bereits abgeschlossen wurde.

Wie ist der Ablauf einer Unternehmensnachfolge?

Bei einer Unternehmensnachfolgesind insbesondere folgende Schritte wichtig:

  1. Als erster Schritt ist die Formulierung der Ziele und Wünsche der Beteiligten vorzunehmen.
  2. Externe Berater führen eine Situationsanalyse durch und stehen zur Beratung bereit, damit alle Aspekte berücksichtigt werden, die für die Unternehmensnachfolge relevant sind.
  3. Die Wünsche und Ziele aus Punkt eins werden mit den Ergebnissen der Analyse aus Punkt zwei verglichen.
  4. Die Nachfolgemöglichkeiten, die in Frage kommen werden miteinander verglichen und dann wird abgewogen welche in Kraft treten sollte.
  5. Der geeignete Nachfolger wird gesucht oder ausgewählt.
  6. Die nötigen Umstrukturierungsmassnahmen können eingeleitet werden, sobald feststeht, wer der Nachfolger sein wird und dann können die Vorbereitungen getroffen werden.
  7. Als letztes beginnt die Umsetzung der Unternehmensnachfolge.

Wie läuft die Kommunikation nach der Unternehmensübertragung?

Innerhalb des Unternehmens ist es besonders wichtig, dass die Kommunikation transparent bleibt. Es ist wichtig, alle Beteiligten zu informieren, wenn die Unternehmensnachfolge feststeht und die Umsetzungsmassnahmen eingeleitet werden. Es kann sein, dass Gerüchte aufkommen, welche Mitarbeitenden beunruhigen oder Geschäftspartner verschrecken können – sollte die Kommunikation fehlschlagen.

Neben der transparenten Kommunikation, welche Mitarbeitenden und Geschäftspartnern Sicherheit für die Zukunft geben soll, gibt auch Dinge, die allenfalls nicht nach aussen kommuniziert werden sollten. Dazu gehört z.B. die Bewertung des Unternehmens, zu welchem das Unternehmen übernommen werden konnte oder die künftige strategische Ausrichtung. Hier können Verschwiegenheitserklärungen der beteiligten Personen hilfreich sein.

Müssen bei der Nachfolge steuerliche Aspekte berücksichtigt werden?

Neben den güterrechtlichen und erbrechtlichen Vorgaben sind steuerliche Aspekte im Rahmen einer Nachfolgeregelung oftmals von grosser Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass steuerrechtliche Aspekte genügend berücksichtigt werden. Dabei stehen nicht nur die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer im Zentrum. Ebenso können allfällige Ausschüttungen, um Pflichtteilsansprüche zu finanzieren, bedeutende Steuerfolgen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt es sich häufig, im Rahmen einer Nachfolgeplanung mit den zuständigen Steuerbehörden ein Ruling über die geplante Lösung abzuschliessen. Auch in diesem Punkt ist die Beratung durch einen Fachmann unerlässlich.

Wie bestimmt sich der Wert eines Unternehmens?

Der Unternehmenswert ist ein häufiger Streitpunkt unter Erben, das sich daraus z.B. auch die Pflichtteilsansprüche ableiten. In erster Linie sollte versucht werden, mit den zukünftigen Erben eine Einigung über die Methode der Unternehmenswertberechnung und soweit möglich auch über die tatsächliche Höhe des Unternehmenswertes zu finden. Falls dies aufgrund unterschiedlicher Interessen nicht möglich ist, sollte die Unternehmensbewertung transparent und nachvollziehbar durch einen unabhängigen Dritten durchgeführt werden.

Was geschieht mit dem Mehrwert des Unternehmens bei einem Nachfolger?

Wenn das Unternehmen bereits zu Lebzeiten an einen Nachfolger weitergegeben wurde, kann es gut möglich sein, dass der Betrieb in den Händen des Nachfolgers an Wert gewinnt. Ein solcher Mehrwert muss sich der Nachfolger im Rahmen der Nachlassteilung grundsätzlich nicht anrechnen lassen. Der Nachfolger des Unternehmens darf ihn also behalten.

Grundsätzlich gilt dasselbe auch dann, wenn der Nachfolger das Familienunternehmen zu einem höheren Preis als er es übernehmen konnte veräussert. Allenfalls kann es für diesen Fall sinnvoll sein, dass zuvor ein Gewinnanteilsrecht zu Gunsten der übrigen Erben errichtet wird.

Müssen Miterben und Miterbinnen mit Einschränkungen rechnen?

Oftmals ist eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie nur möglich, wenn Miterben und Miterbinnen bereit sind, gewisse Einschränkungen in Kauf zu nehmen. So kann es sein, dass sie auf gewisse Erbansprüche verzichten müssen oder ihre Ansprüche im Rahmen einer Stundung gestaffelt oder erst später ausbezahlt werden.

Eine weitere Einschränkung kann daraus erfolgen, dass ihnen zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen lediglich eine (aktienrechtliche) Minderheitsbeteiligung am Familienbetrieb zugewiesen wird, mit der sie nur einen geringen Einfluss auf den Betrieb nehmen können.

Welche Rolle spielt die Rechtsform des Unternehmens?

Die Rechtsform des Unternehmens spielt bei der Nachfolgeplanung eine grosse Rolle. Dabei eignen sich Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG) besonders gut, um eine Unternehmensnachfolge umzusetzen. Sie bieten den Vorteil, dass hier zwischen Geschäftsführung und Aktionären bzw. Gesellschaftern unterschieden werden kann. Das eröffnet mehr Möglichkeiten in der Nachlassplanung.

Die Gleichberechtigung der Erbberechtigten

Es kann schwer sein, die Erbberechtigten gleich zu behandeln, wenn eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie realisiert werden soll. Entscheidend für eine faire Lösung ist, dass versucht wird, sämtliche Beteiligten in die Lösungsfindung mit einzubeziehen. So können die Wünsche und Interessen der einzelnen Erben besser berücksichtigt werden. Das vereinfacht es, eine faire Lösung zu finden.

Was ist das Fazit?

Die Planung und Umsetzung einer Unternehmensnachfolge ist eine grosser Herausforderung. Um diese zu meistern ist es sehr empfehlenswert,  sich einen Anwalt zur Seite zu nehmen. Die Planung und die Vorbereitung kann mehrere Jahre dauern, je nachdem wie gross das Unternehmen ist und wie die Konstellation der Erben und Erbinnen aussieht.