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Verwaltungsrecht



Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht in Zürich

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis der – natürlichen und juristischen – Personen zum Staat. Staatliche Akteure aller Stufen und Organisationsformen spielen eine immer grössere Rolle im Leben der Menschen und der wirtschaftlichen Tätigkeit der Unternehmen. Ihr Nachbar wehrt sich gegen ein Bauprojekt, ihre Aufenthaltsbewilligung wurde widerrufen oder sie haben von der Gemeinde eine überhöhte Gebührenrechnung erhalten?



Verwaltungsrecht:
Bauprojekt, Niederlassungsbewilligung, Stimmrechtsbeschwerde?

Immer mehr Lebensbereiche werden vom Staat durchreguliert und sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen wird es immer schwieriger, sich im Paragraphendschungel zurechtzufinden. Oft steht man schon bei der Frage an, ob ein Gesetz oder eine Verordnung überhaupt anwendbar ist.

Aus diesem Grund empfiehlt sich das Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts für Verwaltungsrecht unserer Kanzlei in Zürich, um eine realistische Chanceneinschätzung zu erhalten und so einen gangbaren Weg festzulegen, der nicht nur hohe Kosten vermeidet, sondern auch eine mühsame Streitigkeit mit einem übermächtig scheinenden Gegner verhindert.

Sie haben ein verwaltungsrechtliches Problem? Jetzt Kanzlei kontaktieren.

Schwerpunkte im Verwaltungsrecht

Baubewilligung

Bei Bauprojekten müssen eine Vielzahl von Vorschriften des Bundesrechts, des kantonalen und kommunalen Rechts berücksichtigt werden. Ein nicht den Vorschriften entsprechendes Projekt oder bereits formelle Fehler im Baugesuch können zu erheblichen Verzögerungen oder zur Verweigerung einer Baubewilligung führen. Dazu kommen oft noch Nachbarn, die etwas gegen das Bauprojekt haben. Um sich in diesem Paragraphendschungel zurechtzufinden und teure Fehler zu verhindern, ist ratsam, eine spezialisierte Fachperson beizuziehen. Die Erfahrung zeigt: Je früher juristischer Sachverstand involviert wird, desto geringer die Kosten. Es ist effektiver und billiger, ein Problem zu verhindern, als im Nachhinein aufzuräumen!

Aufenthaltsbewilligung

Ob und unter welchen Bedingungen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern seit Jahren auch zunehmend ein politischer Zankapfel. Folge davon ist eine sich ständig ändernde Gesetzeslage. Hier als ausländische Person den Überblick zu behalten, ist oft schwierig. Gerade bei Nicht-EU-Bürgern ist die Frage, ob eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, ob sie verlängert wird oder nicht, von einer umfassenden Interessenabwägung abhängig. Hier ist der Beizug einer erfahrenen Fachperson zu empfehlen. Dasselbe gilt auch, wenn die Migrationsbehörden den Entzug der Aufenthaltsbewilligung oder deren Nichtverlängerung beabsichtigen.

Gebühren

Bund, Kantone und Gemeinden verlangen für staatliche Handlungen oft Gebühren. Je nach Branche können solche Gebühren für Unternehmen eine erhebliche Belastung darstellen. Die Beurteilung, ob die konkret auferlegte Gebühr überhaupt verlangt werden darf und ob ihre Höhe angemessen ist, richtet sich nach einer Vielzahl von rechtlichen Grundlagen. Gerade bei hohen Gebührenforderungen empfiehlt sich oft der Beizug einer juristischen Fachperson.

Stimmrechtsbeschwerde

Unsere Demokratie funktioniert nur, wenn sich alle Beteiligten an die Regeln halten und insbesondere die Wahl- und Abstimmungsfreiheit gewährleistet ist. Die Probleme, welche bei einem Urnengang auftreten können, sind vielfältig. Ob das Abstimmungsbüchlein falsche Behauptungen enthält, formelle Fehler bei der Durchführung einer Wahl passiert sind oder ein der Abstimmung unterstehendes Geschäft der Stimmbevölkerung erst gar nicht vorgelegt wurde: Ohne Beizug einer spezialisierten Fachperson ist es oft schwierig, demokratische Rechte durchzusetzen, zumal die Rechtsmittelfristen oft nur wenige Tage betragen.

Personalrecht

Wer beim Staat arbeitet, auf den ist nicht (nur) das private Arbeitsrecht, sondern (auch) das öffentliche Personalrecht anwendbar. Der Staat hat im Gegensatz zu einem privaten Arbeitgeber deutlich weniger Spielraum, wie viel er seinen Angestellten zahlen möchte, aus welchen Gründen er sie entlässt oder wie er die Arbeitsbedingungen gestaltet. Oft passieren hier Fehler der Anstellungsbehörde. Für Angestellte aber auch für kleinere Gemeinwesen ist es oft schwierig, die anwendbaren Rechtgrundlagen und das korrekte Vorgehen zu identifizieren. Hier lohnt sich der Beizug einer spezialisierten Fachperson, zumal sich auch das anwendbare Prozessrecht deutlich vom privaten Arbeitsrecht unterscheidet.

Schulrecht

Eine gute Bildung für die Kinder hat für Eltern höchste Priorität. Hier kann es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Schule kommen. Ob es um die Zumutbarkeit des Schulwegs eines Primarschulkinds geht oder um die Frage einer Sonderbeschulung: Für eine neutrale Einschätzung der Lage oder die lösungsorientierte Interessenvertretung gegenüber der Schule sollte man sich an eine spezialisierte Fachperson wenden.

Einbürgerung

Der Weg zum Schweizer Bürgerrecht führt über Bund, Kanton und Gemeinde – jede Ebene stellt eigene Anforderungen, etwa an Wohnsitzdauer, Integration und Sprachkenntnisse. Wird ein Einbürgerungsgesuch abgelehnt, ist der Entscheid in vielen Fällen anfechtbar, gerade wenn er ungenügend begründet ist oder auf sachfremden Überlegungen beruht. Auch bei der erleichterten Einbürgerung – etwa von Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern – treten regelmässig heikle Rechtsfragen auf. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, begleiten Sie durch das Verfahren und gehen falls nötig gegen einen ablehnenden Entscheid vor.

Öffentliche Beschaffungen

Wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt, bewegt sich in einem stark formalisierten Verfahren mit kurzen Fristen. Fehler in der Ausschreibung, eine intransparente Bewertung oder ein unzulässiger Zuschlag können angefochten werden – allerdings nur innert weniger Tage und in der Regel verbunden mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung. Für Anbieter wie für vergebende Stellen ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung entscheidend. Wir prüfen Ausschreibung und Zuschlag und führen, wo angezeigt, fristgerecht Beschwerde.

Subventionen und Staatsbeiträge

Bund, Kantone und Gemeinden richten zahlreiche Subventionen und Beiträge aus – an deren Gewährung sind jedoch Bedingungen und Auflagen geknüpft. Wird ein Gesuch abgelehnt oder verlangt das Gemeinwesen eine bereits ausbezahlte Subvention zurück, geht es oft um erhebliche Beträge. Entscheidend ist die korrekte Auslegung der Beitragsgrundlagen und die Wahrung der Verhältnismässigkeit. Wir prüfen Ablehnungs- und Rückforderungsverfügungen betreffend Subventionen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Behörde.

Berufs- und Betriebsbewilligungen

Viele Tätigkeiten dürfen nur mit behördlicher Bewilligung ausgeübt werden – vom Gesundheitsberuf über das Gastgewerbe bis zu zahlreichen bewilligungspflichtigen Gewerben. Wird eine Bewilligung verweigert, mit Auflagen versehen oder nachträglich entzogen, steht häufig die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Solche Eingriffe müssen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und verhältnismässig sein. Wir prüfen den Entscheid und vertreten Sie im Verfahren um Erteilung, Verlängerung oder Erhalt Ihrer Bewilligung.

Öffentlichkeitsprinzip

Behörden unterstehen dem Öffentlichkeitsprinzip: Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Umgekehrt müssen staatliche Stellen mit Personendaten sorgfältig umgehen. Streit entsteht, wenn ein Zugangsgesuch abgelehnt oder unzulässig in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Wir setzen Ihr Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten durch und vertreten Sie in datenschutzrechtlichen Verfahren gegenüber dem Staat.

Staatshaftung

Verursacht ein Gemeinwesen oder eine Amtsperson bei der Ausübung amtlicher Tätigkeit widerrechtlich einen Schaden, kann ein Anspruch auf Staatshaftung bestehen. Die Voraussetzungen und Fristen der Staatshaftung unterscheiden sich jedoch deutlich vom privaten Haftpflichtrecht und sind je nach Stufe unterschiedlich geregelt. Wer einen Anspruch geltend machen will, sollte das Verantwortlichkeitsverfahren genau kennen. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Staat geltend.

Verwaltungsvollstreckung

Wird eine behördliche Anordnung nicht befolgt, kann der Staat sie zwangsweise durchsetzen – etwa durch Ersatzvornahme auf Kosten der betroffenen Person oder durch polizeiliche Massnahmen. Auch solche Eingriffe brauchen eine gesetzliche Grundlage und müssen verhältnismässig sein; häufig fehlt es an einer korrekten Androhung oder die Massnahme geht zu weit. Wir prüfen die Rechtmässigkeit von Zwangsmassnahmen und Vollstreckungsverfügungen und wehren unverhältnismässige Anordnungen ab.

Häufig gestellte Fragen im Verwaltungsrecht

Wie lange darf der Schulweg meines Kindes sein?

Aus dem Grundrecht auf ausreichenden Grundschulunterricht ergibt sich ein Anspruch des Kindes und der Eltern auf einen zumutbaren Schulweg. Ob ein Schulweg zumutbar ist oder nicht, hängt allerdings nicht nur von der zur Schule zurückzulegenden Distanz ab. Auch das Alter des Kindes, der Höhenunterschied und die Gefährlichkeit des Weges spielen eine Rolle. Während bei Kindergartenkindern bereits ein Schulweg über einem Kilometer oder die Überquerung einer gefährlichen Strasse kritisch ist, ist Oberstufenschulkindern auch die selbständige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar. Ist das Gemeinwesen nicht in der Lage, eine Schule mit zumutbarem Schulweg zur Verfügung zu stellen, hat sie Ersatzmassnahmen zu treffen; beispielsweise einen Schulbus zu organisieren.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Durchsetzung des Rechts Ihres Kindes auf Grundschulunterricht.

Ich habe Schulden. Muss ich den Entzug meiner Aufenthaltsbewilligung befürchten?

Ob die Verschuldung einer ausländischen Person im Einzelfall zum Entzug der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung führt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Gefährlich wird es dann, wenn Verlustscheine in erheblicher (fünf oder gar sechsstelliger) Höhe vorliegen. Aber auch solche hohen Schulden müssen nicht zwingend zu einem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung führen. Die Migrationsbehörden haben in jedem Fall eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Hierbei können sich unter Anderem Bemühungen zur Senkung der Schulden, eine lange Aufenthaltsdauer, Integrationsleistungen oder auch in der Schweiz lebende nahe Angehörige positiv auf die Beurteilung auswirken.
Unsere Spezialisten setzen sich bei den Migrationsbehörden für Sie ein, um einen Widerruf ihrer Bewilligung zu verhindern; bei Bedarf ergreifen wir für Sie Rechtsmittel.

Mein Nachbar möchte bauen. Was kann ich dagegen tun?

In einem ersten Schritt ist zu empfehlen, dieses Problem im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Nachbar zu regeln. Sollte dies nicht möglich sein und das Ergreifen eines Rechtsmittels notwendig werden, unterscheidet sich das Vorgehen je nach Kanton. Während in vielen Kantonen eine Einsprache bei der Gemeinde eingereicht werden kann, kennt beispielsweise der Kanton Zürich kein Einspracheverfahren. Hier muss innert Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt werden. Diese Frist ist entscheidend, da sie unter Umständen zu laufen beginnt, ohne dass dies dem betroffenen Nachbar bewusst wäre. Wird die Frist verpasst, kann später kein Rechtsmittel mehr ergriffen werden.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie mit einer Einschätzung der Rechtslage, mit konkreten Handlungsempfehlungen und mit der Ergreifung eines Rechtsmittels in Ihrem Namen.

Über meinen Rekurs betreffend Covid-Härtefallbeiträge wird seit Jahren nicht entschieden. Was kann ich tun?

Beispielsweise im Kanton Zürich existiert das Problem, dass Unternehmen schon seit Jahren auf einen Entscheid des Regierungsrates über die angefochtene Verweigerung eines Covid-Härtefallbeitrages warten. Oft geht es um sechsstellige Beträge. Verfahrensbeteiligte haben Anspruch auf einen Entscheid innert nützlicher Frist. Erfolgt dies nicht, liegt eine sogenannte Rechtsverzögerung vor. Diese ist mit einem Rechtsmittel bei der nächsthöheren Instanz geltend zu machen, welche dann die nötigen Massnahmen trifft, um einen raschen Entscheid sicherzustellen. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Ergreifung eines Rechtsmittels.

Welche Voraussetzungen muss ich für die ordentliche Einbürgerung erfüllen?

Die ordentliche Einbürgerung setzt unter anderem eine bestimmte Wohnsitzdauer in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde voraus sowie eine erfolgreiche Integration, ausreichende Sprachkenntnisse und die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Anforderungen werden auf allen drei Staatsebenen konkretisiert und können je nach Kanton und Gemeinde variieren. Ein abgelehntes Gesuch muss nachvollziehbar begründet sein und darf nicht auf sachfremden Kriterien beruhen. Unsere Spezialisten prüfen Ihre Voraussetzungen, begleiten Ihr Einbürgerungsgesuch und ergreifen bei Bedarf Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Entscheid.

Wir haben eine öffentliche Ausschreibung verloren. Lohnt sich eine Beschwerde?

Möglicherweise. Ein Zuschlag kann angefochten werden, wenn die Ausschreibung fehlerhaft war, die Eignungs- oder Zuschlagskriterien falsch angewendet wurden oder das Verfahren intransparent ablief. Die Fristen im Beschaffungsrecht sind allerdings sehr kurz, und eine Beschwerde entfaltet meist nur dann praktischen Nutzen, wenn zugleich die aufschiebende Wirkung beantragt und gewährt wird. Eine rasche Einschätzung ist deshalb entscheidend. Unsere Spezialisten prüfen Ausschreibung und Zuschlag und führen fristgerecht Beschwerde, wenn Erfolgsaussichten bestehen.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Verfügung vorzugehen?

Das ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung der Verfügung. Im Verwaltungsverfahren beträgt die Frist häufig 30 Tage ab Zustellung, in einzelnen Bereichen – etwa im Beschaffungs- oder Stimmrechtsbereich – aber nur wenige Tage. Diese Fristen sind Verwirkungsfristen: Wird die Frist verpasst, wird die Verfügung in der Regel rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Unsere Spezialisten prüfen Ihre Verfügung umgehend und sorgen dafür, dass kein Recht durch Fristablauf verloren geht.

Muss ich eine erhaltene Subvention oder einen Staatsbeitrag zurückzahlen?

Das hängt davon ab, ob die mit der Subvention verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden. Wird ein Beitrag zweckwidrig verwendet oder waren die Voraussetzungen von Anfang an nicht erfüllt, kann das Gemeinwesen eine Rückforderung verfügen – häufig geht es dabei um erhebliche Beträge. Eine Rückforderung muss jedoch auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und verhältnismässig sein. Unsere Spezialisten prüfen die Rückforderungsverfügung und vertreten Sie gegenüber der Behörde.

Kann ich Einsicht in amtliche Dokumente verlangen?

Grundsätzlich ja. Nach dem Öffentlichkeitsprinzip besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, soweit keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Wird ein Zugangsgesuch ganz oder teilweise abgelehnt, ist dieser Entscheid anfechtbar. Oft lohnt sich bereits eine sorgfältige Begründung des Gesuchs, um den Zugang zu erleichtern. Unsere Spezialisten unterstützen Sie beim Zugangsgesuch und setzen Ihr Einsichtsrecht nötigenfalls mit Rechtsmitteln durch.

Eine Behörde hat mir einen Schaden verursacht. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

Möglicherweise. Verursacht ein Gemeinwesen oder eine Amtsperson bei der Ausübung amtlicher Tätigkeit widerrechtlich einen Schaden, kann ein Staatshaftungsanspruch bestehen. Die Voraussetzungen und insbesondere die Fristen unterscheiden sich jedoch deutlich vom privaten Haftpflichtrecht, weshalb rasches und korrektes Vorgehen wichtig ist. Eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten lohnt sich, bevor Sie Kosten auf sich nehmen. Unsere Spezialisten beurteilen Ihren Anspruch und machen ihn im Staatshaftungsverfahren geltend.

Hat meine Beschwerde aufschiebende Wirkung, oder wird die Verfügung sofort vollstreckt?

Das hängt von der Art der Verfügung und vom anwendbaren Verfahrensrecht ab. Vielen Beschwerden kommt von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu, doch kann diese entzogen werden – und in bestimmten Bereichen muss sie umgekehrt ausdrücklich beantragt werden. Ohne aufschiebende Wirkung kann eine Verfügung trotz Beschwerde vollstreckt werden, was vollendete Tatsachen schaffen kann. Unsere Spezialisten beantragen die aufschiebende Wirkung dort, wo es nötig ist, und sichern so Ihre Position während des Verfahrens.

Was kostet ein verwaltungsrechtliches Verfahren, und trage ich das Kostenrisiko?

Im Erstgespräch klären wir den voraussichtlichen Aufwand und das Kostenrisiko transparent. Im Verfahren können Verfahrenskosten anfallen, und bei Obsiegen besteht je nach Instanz und Ausgang die Möglichkeit einer Parteientschädigung. Eine realistische Chanceneinschätzung zu Beginn hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und einen gangbaren Weg festzulegen. Unsere Spezialisten zeigen Ihnen das Kostenrisiko auf und suchen die effizienteste Lösung für Ihre Situation.

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