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Ihr Inkasso Anwalt in Zürich.
Die Zahlungsmoral ist sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen höchst unterschiedlich. Während die einen ihren Verpflichtungen immer sorgfältig und ordnungsgemäss nachkommen, gibt es bei anderen immer häufiger Probleme.
Zahlungsziele werden nicht eingehalten; das Verstreichen-lassen von Fristen wird zur Normalität. Wohl dem, der das mit eigenen Mitteln auffangen kann; nicht selten kommt es aber zu Liquiditätsengpässen bei den Gläubigern und das kostet mitunter wieder Zeit, Arbeit und auch Geld.
Inkasso: Mahnung, Betreibung, Forderungsstreit?
Bevor Sie zusätzliche Arbeitskräfte in diesem Bereich binden oder eigene Ressourcen verwenden müssen, geben Sie lieber Ihr Forderungsmanagement in erfahrene Hände. Ihr Rechtsanwalt für Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht in Zürich übernimmt das Inkassomanagement und leitet, falls nötig, die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche in die Wege.
Einfach und effizient: Anwalt für Inkasso
Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit mit unserer Anwaltskanzlei, so ist die Vorgehensweise für Forderungsdurchsetzung einfach und effizient. Sie erfolgt in 3 Schritten:
- Sie erteilen uns die Vollmacht und händigen uns notwendige Unterlagen aus (Verträge, Rechnungen, Mahnungen usw.).
- Nach Prüfung der Akten und der Rechtslage fordern wir den säumigen Schuldner letztmalig zur Zahlung auf. Oftmals ist bereits ein solches Schreiben Ihres Anwalts für Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht ausreichend und ein Zahlungseingang erfolgt.
- Ohne Zahlungseingang wird ein gerichtliches Verfahren bzw. die Zwangsvollstreckung mittels Betreibung eingeleitet.
Vor Einleitung etwaiger Schritte bieten wir Ihnen an, die Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen und/oder allfälliger Gegenforderungen zu prüfen.
Wir helfen Ihnen.
Schwerpunkte Inkasso
Zahlungsaufforderung
Letztmalige Aufforderung zur Zahlung durch Ihren Rechtsanwalt für Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht in Zürich.
Betreibung Betreibungsbegehren
In der Schweiz können unbeglichene Forderungen mithilfe des Staates eingetrieben werden. Betreibungen, Pfändungen und Konkurs sind Themenfelder auf die wir seit Jahren spezialisiert sind und wir auch praktizieren. Auch Fragen zu Fortsetzungsbegehren oder Betreibungsbeschwerden erörtern wir gerne mit Ihnen.
Konkursverfahren Kollokationsklage
Geht ein Unternehmen in Konkurs, so entscheidet der Konkursverwalter über die Anerkennung einer Forderung und deren eventueller Befriedigung. Dies ergibt sich aus dem sogenannten Kollokationsplan. In der Kollokation werden alle Forderungen nach Priorität gesammelt.
Wenden Sie sich bei einer Forderung im Konkursverfahren, bei einer Kollokationsklage oder Beschwerde vertrauensvoll an Ihren Rechtsanwalt für Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht in Zürich.
Rechtsöffnungsverfahren
Der einfachste und schnellste Weg für die Durchsetzung einer offenen Geldforderung ist, wenn der Gläubiger über einen sog. Rechtsöffnungstitel verfügt (Vertrag, Schuldanerkennung o.ä.). Unterbricht der Schuldner die Betreibung nämlich mit Rechtsvorschlag können Sie anhand des Rechtsöffnungstitels im summarischen Rechtsöffnungsverfahren den Rechtsvorschlag gerichtlich beseitigen lassen. Danach kann die Betreibung mit dem Fortsetzungsbegehren weitergeführt und gegebenenfalls das Pfändungs- oder der Konkursverfahren eingeleitet werden.
Ungerechtfertigte Betreibungen / Löschung aus dem Betreibungsregister
In der Schweiz kann jede Person grundsätzlich grundlos andere Personen betreiben. Sollten Sie oder Ihre Gesellschaft von einer solchen grundlosen Betreibung betroffen sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Abwehr der Betreibungshandlungen sowie bei der Löschung der Betreibung aus dem Betreibungsregister.
Schuldnervereinbarungen
Mitunter kann es sinnvoller sein, mit dem Schuldner eine Vereinbarung zur Begleichung der Schuld zu treffen, als vor Gericht ein Urteil oder einen sonstigen Titel zu erwirken und dem Gläubiger somit eventuell die finanzielle Grundlage für eine Rückzahlung zu entziehen. Ratenzahlungen mit entsprechender Verzinsung sind hier oft ein geeignetes Mittel.
Gerne unterstützt Sie Ihr Anwalt für Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht in Zürich in diesem Bereich und trifft für Sie die notwendigen Regelungen mit dem Schuldner.
Zwangsvollstreckung
In- und ausländische Urteile gegen Schuldner mit Sitz oder Vermögen in der Schweiz können durch unsere Anwälte für Forderungsmanagement vollstreckt werden.
Dann rufen Sie uns am besten direkt an.