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… fühlen Sie sich im Erbfall übergangen oder kämpfen Sie um Ihr rechtmässiges Erbe?

Sei es bei der Durchsetzung von Erbansprüchen, bei Vermächtnissen oder wenn die Willensvollstreckung nicht wie erwartet verläuft – wir sind für Sie da.

Bei Good Rechtsanwälte nehmen wir Ihre Anliegen ernst. Mit unserer Expertise und Empathie prüfen wir Ihre Ansprüche gründlich und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und juristischer Präzision.

Rufen Sie uns an und wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche

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Sind Sie unsicher über die Zukunft Ihrer Immobilie oder Ferienwohnung nach Ihrem Ableben? Möchten Sie, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es wünschen? Wir sind Expert*innen im Erbrecht und helfen Ihnen, diese entscheidenden Fragen zu klären.

Ob es um Erbfolge, Vorsorgeguthaben, Lebensversicherungen oder die Gültigkeit Ihres Testaments im Ausland geht – wir sind für Sie da. Wir wollen, Ihre Erbschaftsplanung genau nach Ihren Wünschen gestalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzugehen, dass Ihr Vermächtnis in den richtigen Händen liegt.

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Erbteilung leicht gemacht – mit Good an Ihrer Seite

Die Aufteilung des Nachlasses kann eine herausfordernde Aufgabe sein, besonders in emotionalen Zeiten des Abschieds. Mit unserer persönlichen Beratung zur Erbteilung bieten wir Ihnen eine klare, verständliche und vor allem gerechte Lösungen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur während des gesamten Prozesses zur Seite zu stehen, sondern auch sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Wünsche berücksichtigt werden.

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Wir verstehen, dass dies mehr als nur eine juristische Herausforderung ist. Es geht um Ihr Lebenswerk.

Good Rechtsanwälte bieten Ihnen juristische Expertise und persönliches Engagement, um eine Nachfolgelösung zu schaffen, die Ihrem Unternehmen und Ihren Werten gerecht wird

Unsere Klienten und Klientinnen sagen

«Ich kann die Kanzlei Good Rechtsanwälte vorbehaltlos empfehlen. Wir wurden in einem komplexen Sachverhalt kompetent beraten. Die Mitarbeitenden waren sehr freundlich und engagiert und konnten uns die komplexen Inhalte verständlich vermitteln. Wir fühlten uns sehr gut beraten.»

– N. Graf

«Die Kanzlei Good Rechtsanwälte hat uns in jüngster Vergangenheit in einem hochkomplexen Feld äusserst kompetent beraten. Der Umgangston war angenehm freundlich, alle Mitarbeitenden sehr sympathisch, die Expertise hoch und die Inhalte wurden einfach verständlich vermittelt. Eine absolute Empfehlung. »

– K. Vogt

«Kompetent und engagiert, freundlich und effizient, offen und ehrlich. So hat uns Good Rechtsanwälte in den vergangenen Monate in mehreren Projekten bis zum erfolgreichen Abschluss beraten und unterstützt. Vielen Dank!»

– B. Erni

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    FAQ

    Was ändert sich im Erbrecht ab 2023?

    Mit dem Inkrafttreten der Erbrechtsrevision per 01. Januar 2023 ist es insbesondere zu einer Reduktion der Pflichtteile, einer Veränderung der Erbansprüche bei hängigen Scheidungsverfahren, zu einem Schenkungsverbot bei Erbverträgen und einer Änderung der Reihenfolge bei der Herabsetzung gekommen.

    Reduktion der Pflichtteile: Der bisherige Pflichtteilsanspruch der Nachkommen wurde von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert. Die Pflichtteilsansprüche der Eltern wurden vollständig aufgehoben. Im Ergebnis wurde dadurch die Verfügungsfreiheit des Erblassers deutlich erhöht.

    Erbansprüche bei hängigem Scheidungsverfahren: Anders als unter bisherigem Recht verlieren Ehegatte oder eingetragener Partner der Erblasser/in ihren Erb- und Pflichtteilsanspruch nicht erst durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil. Neuerdings kann bereits die Einleitung des Scheidungsverfahrens die Aufhebung des Pflichtteilsanspruchs bewirken, wohingegen der gesetzliche Erbanspruch bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss fortbesteht. Eine präzise Analyse und weitsichtige Planung ist daher dringend anzuraten.

    Schenkungsverbot bei Erbverträgen: Gemäss neuem Erbrecht können, mit Ausnahme der üblichen Gelegenheitsgeschenke, jegliche Verfügungen von Todes wegen (= Begünstigungen von Dritten in einem Testament) sowie Zuwendungen unter Lebenden (= Schenkungen) des überlebenden Ehegatten angefochten werden, sofern sie mit den Verpflichtungen aus einem Erbvertrag nicht vereinbar sind und nicht im Erbvertrag spezifisch vorbehalten wurden. Da von diesem faktischen Schenkungsverbot sowohl alte als auch neue Erbverträge erfasst werden, ist besondere Vorsicht geboten. Sofern Sie noch unter altem Recht einen Erbvertrag abgeschlossen haben, empfiehlt sich die Prüfung durch eine Erbrechtsexpert/in, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.

    Reihenfolge der Herabsetzung: Bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüche mittels Herabsetzungsklage stellt das neue Recht durch eine normierte Kaskadenordnung klar, in welcher Reihenfolge die einzelnen pflichtteilsverletzenden Verfügungen (z.B. testamentarische Begünstigungen, lebzeitige Schenkungen etc.)  herabzusetzen sind.

    Wie ist die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz?

    Ohne Testament gelangt in der Schweiz die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, wobei die Erbberechtigung vom Verwandtschaftsgrad oder der Ehe mit der Erblasser/in abhängt. Primär erben die Kinder der Erblasser/in als nächste Verwandte, in zweiter Linie die Eltern und als letztes die Grosseltern und deren jeweiligen Nachkommen. Neben diesen drei Gruppen hat der Ehegatte oder eingetragene Partner der Erblasser/in einen gesetzlichen Erbanspruch. Hat die Erblasser/in bspw. eine Ehepartner/in und Nachkommen, geht die Hälfte des Nachlasses an die überlebende Ehepartner/in und die Hälfte an die Nachkommen. Kein gesetzlicher Erbanspruch besteht bei nicht-verheirateten Paaren. Hier besteht konkreter Handlungsbedarf (bspw. mittels Testament oder Erbvertrag), damit die überlebende Partner/in im Erbfall nicht leer ausgeht.  

    Wie stelle ich sicher, dass meine persönlichen Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden?

    Inhaltlich können Erblasser/innen ihre persönlichen Vorstellungen mittels testamentarischer Anordnungen oder Erbverträge verwirklichen. Nicht nur bei komplexen Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmen sowie potentiellen Nachlasskonflikten unter Nachkommen vermag die professionelle Testamentsgestaltung durch Erbrechtsexpert/innen die bestmögliche Umsetzung des Erblasserwillens zu gewährleisten. Nebst sachlicher Verfügungen sollten auch personelle Verfügungen, wie z.B. die Einsetzung einer Willensvollstrecker/in geprüft werden. So hat im Falle Ihres Versterbens jemand die konkrete Aufgabe, Ihren letzten Willen durchzusetzen. Sicherzustellen sind schliesslich die sichere Verwahrung und Auffindbarkeit von Testament bzw. Erbvertrag zwecks Einlieferung beim zuständigen Gericht.

    Welche Vorkehrungen sollten unverheiratete Paare treffen?

    Zwar haben unverheiratete Paare keine gegenseitigen gesetzlichen Erbansprüche, doch bestehen vielfältige Planungsmöglichkeiten für die Vermögens- und Erbschaftsplanung. Das Spektrum der Planung reicht von lebzeitigen Konkubinatsverträgen über die Erstellung spezifischer Testamente und Erbverträge sowie Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen bis hin zur Regelung der Belange minderjähriger Kinder und sozialversicherungsrechtlicher Vermögensplanung. Hier lohnt sich der Beitrag einer Erbrechtsspezialist/in, um allfällige Fallstricke zu vermeiden.

    Kann ich ein Familienmitglied enterben?

    Durch die testamentarische Anordnung der Enterbung kann der Erblasser einem pflichtteilsgeschützten Erben seine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass vollständig entziehen. Hierfür muss der betroffene Pflichtteilserbe entweder eine schwere Straftat gegen die Erblasser/in bzw. eine ihr nahestehende Person begangen haben oder seine familienrechtlichen Pflichten gegenüber der Erblasser/in schwer verletzt haben. Aufgrund der hohen inhaltlichen und formellen Hürden einer Enterbung bedarf die Testamentsgestaltung besonderer Sorgfalt und Erfahrung.

    Testament oder Erbvertrag?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen letzten Willen festzuhalten.

    Beim Aufsetzen eines Testaments gilt es auch Formvorschriften im Blick zu behalten. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass das Testament nicht rechtsgültig ist. Das heisst, Ihr letzter Wille wird nicht so umgesetzt, wie Sie es sich vorgestellt haben. Nehmen Sie beim Verfassen Ihres Testaments daher professionelle Unterstützung in Anspruch.

    Anstelle eines klassischen Testaments kann je nach Umständen auch ein Erbvertrag das geeignete Mittel sein, um Ihre Wünsche betreffend Ihren Nachlass nachhaltig umzusetzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwa vom gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht abgewichen werden soll, Ehegatten sich gegenseitig meistbegünstigen wollen, Erbansprüche in Patchwork- und Regenbogen-Familien einvernehmlich geregelt oder die Nachfolge bei einem Familienunternehmen  festgelegt werden soll.

    Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht in Zürich beraten Sie gerne bei allen erbrechtlichen Fragen – von der Planung Ihres Nachlassvermögens bis hin zur Umsetzung Ihres letzten Willens. Unabhängig davon, wie viel und was Sie zu vererben haben: die Erstellung einer letztwilligen Verfügung ist immer sinnvoll. Jeder hat so die Chance, seinen Nachlass nachhaltig und nach seinen Wünschen zu regeln.

    Wie gestalte ich mein Testament so, dass es rechtlich sicher ist?

    Bei der Umsetzung der eigenen Wünschen sind oft zahlreiche gesetzliche Regelungen des Erbrechts zu beachten. Das Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen betreffend Form und Inhalt von letztwilligen Verfügungen ist für eine Lai:in mitunter nur schwer zu durchdringen. Damit Ihr Testament allen rechtlichen Anforderungen genügt, bieten unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Zürich Ihnen professionelle Unterstützung und Beratung. Gestalten Sie mit unserer Unterstützung ein rechtssicheres Testament oder einen entsprechenden Erbvertrag.

    Wir finden die Antworten auf Ihre erbrechtlichen Fragen. Selbstverständlich agieren wir auch gerne als Ihr Willensvollstrecker. Wir sorgen so im Erbfall für die Umsetzung Ihres letzten Willens, wie er von Ihnen zu Lebzeiten bestimmt wurde.

    Verwaltung des Nachlasses – Vermögen geerbt?

    Was soll ich tun? Oft ist man wie gelähmt, wenn jemand in der Familie oder im Freundeskreis gestorben ist und man plötzlich Mitglied einer Erbengemeinschaft ist. Trauer überlagert alles. Auch, wenn jeder mit Trauer anders umgeht, es ist eine sehr emotionale Zeit. Gut, wenn Ihnen als Hinterbliebene und Erb:in dann Menschen zur Seite stehen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, der Bewältigung der notwendigen administrativen Arbeiten und dem Kontakt mit Behörden, Gerichten oder einem Willensvollstrecker und anderen Miterben helfen.

    Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht helfen Ihnen in dieser schwierigen Zeit.

    Wir erklären Ihnen, wer grundsätzlich was in welcher Höhe erbt (Klärung der Erbansprüche), wie der Nachlass bis zur Teilung zu verwalten ist (Sicherung des Nachlasses, Geltendmachung von Ansprüchen des Nachlasses, Tilgung von Schulden etc.), was bei der Erbschaftssteuer zu beachten ist und wie die Teilung des Nachlasses effektiv umgesetzt werden kann.

    Wir helfen Ihnen insbesondere bei folgenden Punkten:

    • Beratung: Verstehen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Erb:in. Wir erklären Ihnen diese und helfen Ihnen, wichtige Entscheidungen zu treffen.
    • Testamente und Erbverträge prüfen: Wir prüfen für Sie das Testament oder sonstige letztwilligen Verfügungen des Verstorbenen, um Ihnen Klarheit über Ihre Erbansprüche zu verschaffen.
    • Durchsetzung von Erbansprüchen: Wurden Sie in einem Erbgang übergangen oder wurde Ihr Pflichtteil verletzt? Wir von Good Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Erbansprüche durchzusetzen. Wenn nötig auch gerichtlich.
    • Erbschaftssteuer: Wie hoch fällt die Erbschaftssteuer aus? Wir berechnen diese für Sie und zeigen Ihnen auf, welche Unterlagen Sie benötigen. Stellen Sie mit uns sicher, dass Sie die entsprechende Steuererklärung rechtzeitig und mit allen notwendigen Informationen einreichen können.
    • Schulden des Verstorbenen: Bei unklaren Vermögensverhältnissen oder Schulden des Erblassers behalten wir für Sie einen kühlen Kopf und zeigen Ihnen, was nun zu tun ist. Wie lassen sich die Schulden des Verstorbenen begleichen? Wer erhebt überhaupt einen Anspruch und sind diese Ansprüche berechtigt? Sind alle Gläubiger bezahlt? Bestehen Schutzmechanismen für die Erben? Erst danach kann der Nachlass verteilt werden.
    • Verteilung des Nachlasses / Erbteilung: Ihr Spezialist für Erbrecht hilft Ihnen und Ihren Miterb:innen dabei, den Nachlass korrekt zu verteilen. Entweder entsprechend den Anweisungen im Testament oder gemäss der gesetzlichen Erbregeln.

    Streitigkeiten lösen: Gibt es Streitigkeiten unter den Erb:innen? Holen Sie sich einen fachlich kompetenten Rechtsanwalt an Ihre Seite. Als Problemlöser und um Erbkonflikte zu versachlichen. Die Anwälte von Good Rechtsanwälte sind konflikterprobt und helfen Ihnen, Streitigkeiten und Konflikte mit anderen Erb:innen oder sonstigen im Nachlass involvierten Personen und Institutionen nachhaltig zu lösen.